Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ rechtlich zulässig

Erklärung der Berliner Senatsverwaltung zur umstrittenen Initiative sorgt für Kontroverse

Foto: Achim Scholty/Pixabay

Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres habe das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ am Donnerstag für rechtlich zulässig erklärt. Darüber finden sich heute große Artikel in den Berliner Tageszeitungen, in der MAZ steht eine kleine Meldung. Eine inhaltliche Bewertung des Volksbegehrens sei damit nicht verbunden, habe die Behörde mitgeteilt. Die Organisatoren des Volksbegehrens fordern den Senat im Abstimmungstext dazu auf, „alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung erforderlich sind“. Weil kein Gesetzentwurf zur Abstimmung stehe, sondern nur ein „sonstiger Beschluss“, bliebe eine erfolgreiche Volksabstimmung rechtlich unverbindlich.

In der rot-rot-grünen Koalition sei die Enteignungsinitiative politisch umstritten, die Linken würden die Initiative uneingeschränkt befürworten, während SPD und Grüne die Forderungen teilweise sehr kritisch sähen. Auch die Behörde des Innensenators Andreas Geisel mache in ihrer Stellungnahme „verfassungsrechtliche Bedenken mit Blick auf die Eigentumsgarantie des Artikel 14 Grundgesetz“ gegen die Vergesellschaftung von Wohnungen geltend. Sie schließe aber nicht grundsätzlich nicht aus, dass aus dem rechtlich unverbindlichen Volksentscheid ein „verfassungsmäßiger Entwurf für ein Vergesellschaftungsgesetz“ entstehen könne. Die Präsidentin der Berliner Industrie- und Handelskammer, Beatrice Kramm, warne dagegen vor einer „weiteren Beschädigung des Wirtschaftsstandorts Berlin“. Es müsse jetzt darum gehen, die Unternehmen aus der Coronakrise zu führen. Politiker von CDU und FDP sprächen von „ideologischem Wahnsinn“ und „fatalen Signalen“.

Schon im Juni 2019 habe die Initiative für ihr Begehren etwa 77 000 Unterschriften vorgelegt. Der Senat müsse das Prüfergebnis nun innerhalb von zwei Wochen beschließen. Danach habe das Abgeordnetenhaus weitere vier Monate Zeit, um zum Antrag Stellung zu nehmen. Wenn das Parlament die Forderungen der Initiative nicht im Kern übernehme, finde das Volksbegehren statt. Innerhalb von vier Monaten müssten sieben Prozent der wahlberechtigten Berliner die Forderungen der Initiative unterstützen. Im Erfolgsfall finde binnen weiterer vier Monate ein Volksentscheid statt. Ziel der Initiatoren sei eine Abstimmung parallel zu den Wahlen von Bundestag und Abgeordnetenhaus, also im September 2021.

Den Artikel der Berliner Zeitung finden Sie hier. Was die Berliner Morgenpost schreibt, können Sie hier nachlesen. Der Text aus dem Tagesspiegel ist hier zu finden.

Quellen: Berliner Zeitung, Berliner Morgenpost, Tagesspiegel, MAZ, Ausgaben vom 18. September 2020