Verwaltung legt B-Plan Nr. 161 „Wohnanlage Ketziner Straße“ vor

Kleinteilige und der Umgebung angepasste Bebauung geplant

Nach zweijähriger intensiver Bearbeitungsphase legt die Verwaltung für die nächste Stadtverordnetenversammlung am 19. August den Bebauungsplan Nr. 161 „Wohnanlage Ketziner Straße“ (OT Fahrland)“ für das geplante Baugebiet zwischen Ketziner Straße, Priesterstraße und Weberstrasse in Fahrland zur abschließenden Beurteilung und Beschlussfassung vor. „Ich bin zuversichtlich, dass die gewählte Baustruktur eine städtebaulich sinnvolle und verträgliche Möglichkeit darstellt, den dringend benötigten, bedarfsgerechten Wohnraum bereit zu stellen“, sagt Andreas Goetzmann, Fachbereichsleiter Stadtplanung und Stadterneuerung.

Der Vorhabenträger plant auf einer Fläche von circa 1,57 Hektar eine kleinteilige, der Umgebung angepasste Einfamilien- und Doppelhaussiedlung mit insgesamt 33 Wohneinheiten, die Ansiedlungsmöglichkeit für eine Apotheke sowie dazugehörige Erschließungsstraßen. Der Bebauungsplan setzt das Gebiet mit seinen maximal zweigeschossigen Gebäuden als allgemeines Wohngebiet fest. Die Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung wurde im Sommer 2019 abgeschlossen, für die notwendige Abwägung wurden die eingegangen Stellungnahmen ausgewertet.

Zur Erarbeitung des Bebauungsplans fand eine intensive Befassung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Die thematischen Schwerpunkte der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit beschäftigten sich mit der städtebaulichen Einordnung des Baugebietes in den Bestand, der Prüfung von Bebauungsalternativen, der Eingrünung und der Erschließung sowie Themen aus den Bereichen Natur und Umwelt. Die Stellungnahmen wurden dabei einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Im Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen ergaben sich jedoch keine weiteren inhaltlichen Änderungen oder Ergänzungen der Planung. Es erfolgten jedoch redaktionelle und klarstellende Anpassungen der Unterlagen sowie Anpassungen an aktuelle Sach- und Rechtsgrundlagen, die keine erneute Auslegung der Planung bedingen.

Quelle: Bereich Presse und Kommunikation der Landeshauptstadt Potsdam