Verschärfung der Mietpreisbremse: Verbänden geht Vorhaben nicht weit genug

Kritik am Gesetzentwurf zur Änderung des Mietrechts

Seit drei Jahren ist die Mietpreisbremse in Kraft, doch in den letzten Monaten wurde immer mehr Kritik laut, dass sie nicht richtig wirke. Justizministerin Katarina Barley hat nun reagiert und eine Verschärfung angekündigt.

Demnach müssen Vermieter künftig etwa vor Abschluss eines Vertrages dem neuen Mieter gegenüber plausible Gründe anbringen, wenn sie die in der Mietpreisbremse festgelegte Obergrenze überschreiten. Auch die Offenlegung der Vormiete kann verlangt werden, damit ersichtlich wird, ob sie von den neuen Mietern einen zu großen Aufschlag verlangen. Zudem sollen die Hausbesitzer einen geringeren Anteil von Modernisierungskosten auf ihre Mieter umlegen dürfen – nämlich acht Prozent statt wie bisher elf. Außerdem sollen Mieter leichter gegen überzogene Mieten vorgehen können. Dazu gehört, dass die Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete vereinfacht wird.

Dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) gehen diese Änderungen nicht weit genug. „Dieses ganze Herumdoktern an den Krankheitssymptomen am Wohnungsmarkt hilft nichts, wenn man nicht das eigentliche Problem angeht. Wir brauchen bessere Rahmenbedingungen für bezahlbaren Wohnraum und praktikable Strategien für eine stärkere Einbindung ländlicher Regionen, um die Wohnungsknappheit in den Ballungsgebieten abzufangen“, erklärte GdW-Präsident Axel Gedaschko in einer Pressemitteilung.

Ähnlich äußerte sich der Deutsche Mieterbund (DMB). Der Gesetzentwurf zur Änderung des Mietrechts wurde als „kleiner Schritt in die richtige Richtung“ aufgenommen. „Die Mietpreisbremse funktioniert nicht so, wie von uns erhofft. Deshalb ist es richtig, dass der Gesetzgeber hier nachjustiert. Der Referentenentwurf sieht aber keine Verschärfung der bisherigen Bestimmungen vor. Auch künftig wird die Mietpreisbremse nicht flächendeckend in Deutschland gelten, werden diverse Ausnahmebestimmungen und Sonderregelungen die Wirkungen der Mietpreisbremse einschränken und relativieren,“ erklärte der Bundesdirektor des DMB, Lukas Siebenkotten.