Stadtverordnete kippen Bürgerbegehren

Ist das Bürgerbegehren „Kein Ausverkauf der Potsdamer Mitte“ rechtlich zulässig oder nicht? Dieser Frage widmeten sich die Potsdamer Stadtverordneten in ihrer Versammlung am vergangenen Mittwoch.

Aus der Stadtverordnetenversammlung heißt es dazu: „Die Landeshauptstadt hat das Begehren rechtlich geprüft und ist zum Ergebnis gekommen, dass es rechtlich unzulässig ist. Die Initiative hatte das Begehren gestartet, ohne die rechtliche Zulässigkeit im Vorfeld durch den Wahlleiter prüfen zu lassen. Dies war nicht gewollt. Nun hat die Landeshauptstadt sechs Gründe aufgeführt, warum das Begehren rechtlich unzulässig ist. Dazu zählt, dass die im Bürgerbegehren vorgelegten Formulierungen nicht den in der Rechtsprechung entwickelten Bestimmtheitsanforderungen genügen. Darüber hinaus verfolgt das Bürgerbegehren teilweise gesetzeswidrige Ziele i.S.d. § 15 Abs. 3 BbgKVerf. Insbesondere verstößt das unter Ziff. 1 enthaltene Veräußerungsverbot gegen das im Sanierungsgebiet geltende Privatisierungsgebot des § 159 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich hatte Oberbürgermeister Jann Jakobs bereits erklärt, er wolle Teile des Begehrens aufgreifen.“

Bei der folgenden Abstimmung votierten 31 Stadtverordnete für unzulässig, 15 für zulässig. Außerdem gab es vier Enthaltungen. Das Bürgerbegehren ist somit nicht zulässig.

Im weiteren Verlauf der Stadtverordnetenversammlung brachte Oberbürgermeister Jann Jakobs einen Antrag zur weiteren Entwicklung der Potsdamer Mitte ein. Demnach stellt die Landeshauptstadt alle Bemühungen zum Erwerb des „Mercure“ mit dem Ziel des Abrisses des Hotelgebäudes ein. Zudem soll das Grundstück des Staudenhofs Am Alten Markt 10 nicht verkauft werden; Abriss und Neubau des Wohnblocks nur bei einem Nachweis der wirtschaftlichen Realisierbarkeit möglich sein. Oberste Priorität habe, dass sich das dortige Wohnraumangebot nicht verringere.

Weiterhin sollen die Ausschreibungsmodalitäten für die geplante Entwicklung des Areals zwischen Alter Markt und Bildungsforum in zwei Quartieren verändert werden: „Das Grundstücksvergabeverfahren soll so konzipiert sein, dass die Vergabe eines der beiden Blöcke auf dem Fachhochschul-Grundstück an eine wohnungsgenossenschaftliche Bietergemeinschaft erlaubt und priveligiert wird“, heißt es dazu von Seiten der Verwaltung.

Die Abstimmung der neuen Fassung der Drucksache findet große Zustimmung.

Quelle: Landeshauptstadt Potsdam / Bericht aus der Stadtverordnetenversammlung, 14. September 2016