Stadtentwicklung im ländlichen Raum: Neues Landesprogramm

Brandenburgs Landesregierung wird den ländlichen Raum mit einem neuen Förderprogramm unterstützen

Foto: Александр Мартинкевич/Pixabay

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) hat ein neues Landesprogramm für die Stadtentwicklung im ländlichen Raum aufgelegt. Bereits in diesem Jahr können demnach Mittel in Höhe von 5,5 Millionen Euro für 2020 und 2021 bewilligt werden. Die Förderrichtlinie ist am 11. August in Kraft getreten. Anträge können bis zum 30. September 2020 gestellt werden.

„Wir wollen unsere Städte im ländlichen Raum stärken“, so Infrastrukturstaatssekretär Rainer Genilke. „Kleinstädte und Hauptorte, die eine wichtige Funktion für ihr Umland haben, bekommen mit dem neuen Förderprogramm die Möglichkeit, wertvolle Bausubstanz zu erhalten, Straßen, Wege und Plätze herzurichten, leerstehende Gebäude abzureißen und ihre Orte in ihrer Funktionalität weiterzuentwickeln. Wir wollen die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit unterstützen und so die Voraussetzungen schaffen, dass sich die Menschen wohl in ihrer Heimat fühlen.“

Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsfonds stehen für das Programm bereits im aktuellen Haushalt Fördermittel zur Verfügung, heißt es in der Mitteilung. Das MIL stelle die Mittel gezielt für die kleineren Städte und ländlichen Hauptorte bereit, die als „Anker im Raum“ Aufgaben der Grundversorgung übernehmen.

Für das Landesprogramm Stadtentwicklung im ländlichen Raum stehen insgesamt 5,5 Millionen Euro zur Verfügung, davon 1,5 Millionen Euro in diesem Jahr und vier Millionen Euro für 2021 und 2022. An allen Vorhaben sind die antragstellenden Städte und Gemeinden mit einem Eigenanteil von 20 Prozent beteiligt. Bei Gebäuden kommen Bauherrenanteile dazu, die je nach Eigentum und Nutzungsart unterschiedlich hoch sind.

Mit dem neuen Förderprogramm soll eine breite Palette von Planungs- und Bauvorhaben besonders in den Stadt- und Ortskernen unterstützt werden. Dazu gehören auch kommunale und interkommunale Entwicklungskonzepte. Die Städte und Gemeinden können die Mittel an private Bauherren weiterleiten, zum Beispiel für die Sanierung historischer Bausubstanz. Es können aber auch Straßen und Plätze neugestaltet und Verbesserungen der Baustruktur vorgenommen werden – im besonderen Einzelfall bis hin zum Abbruch störender Plattenbauten.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung