Stadtbauräte und Planungsdezernenten fordern Änderung der Baugesetzgebung

Für Potsdam unterzeichneten Beigeordneter Bernd Rubelt und Fachbereichsleiter Andreas Goetzmann die „Düsseldorfer Erklärung“.

51 Stadtbauräte, Dezernenten und Planungsamtsleiter aus 41 Städten, darunter Potsdam, Hamburg, Hannover, München, Köln, Bochum, Freiburg, Stuttgart und Frankfurt am Main haben die „Düsseldorfer Erklärung zum Städtebaurecht“ unterzeichnet. Für die brandenburgische Landeshauptstadt setzten Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, und Andreas Goetzmann, Fachbereichsleiter Stadtplanung und Stadterneuerung, ihre Unterschrift unter das Papier. Sie alle fordern eine grundlegende Novellierung der Baunutzungsverordnung BauNVO und der Verwaltungsvorschrift TA-Lärm. So sollen in Zukunft schöne und lebensfähige Stadtquartiere planbar werden und nicht an überholten planungsrechtlichen Restriktionen scheitern.

Am 8. und 9. Mai beschäftigten sich 200 Experten auf der 10. Konferenz zur Schönheit und Lebensfähigkeit der Stadt in Düsseldorf mit notwendigen Änderungen der rechtlichen Bedingungen für die Realisierung der Europäischen Stadt. Die Abschlusserklärung zur Baugesetzgebung ist als „Düsseldorfer Erklärung zum Städtebaurecht“ darüber hinaus bereits von zahlreichen Verbänden, Architekten und Wissenschaftlern unterschrieben worden.

In der „Leipzig-Charta zur nachhaltigen Europäischen Stadt“ hätten sich die Bauminister Europas 2007 für eine Stärkung der Städte nach dem Leitbild der Europäischen Stadt ausgesprochen, so die Erklärung. Es gebe fünf Voraussetzungen für einen gelungenen Städtebau: Eine klare Trennung öffentlicher und privater Räume, eine gute und dauerhafte Gestaltung von Häusern, Straßen- und Platzräumen, funktionale und soziale Vielfalt sowie eine urbane Dichte.

Doch in den heutigen Stadtquartiersentwürfen unserer Zeit fehlten diese fünf Voraussetzungen, die eine schöne und lebensfähige Stadt erst ermöglichten. „Ein entscheidender Grund liegt in den gesetzlichen Bestimmungen zum Städtebau wie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit ihren Nutzungskatalogen und Dichteobergrenzen, sowie in den Bestimmungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm), die den Forderungen der Leipzig-Charta entgegenarbeiten, weil sie die funktionale Vielfalt behindern“, schreiben die Unterzeichner. „Deshalb ist es an der Zeit, die Leipzig-Charta nun auch gesetzgeberisch zu unterstützen und umzusetzen.“

Die Initiatoren dieser Erklärung Prof. Christoph Mäckler und Prof. Dr. Wolfgang Sonne vom Deutschen Institut für Stadtbaukunst, Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur, Prof. Jörn Walter, Oberbaudirektor a.D. Hamburg und Prof. Peter Zlonicky, München, stellen die „Düsseldorfer Erklärung“ am 14. Mai bei einem parlamentarischen Frühstück in Berlin vor.

Die vollständige „Düsseldorfer Erklärung“ mit allen detaillierten Forderungen können Sie hier herunterladen.