Sozialer Wohnungsbau

Grundgesetzänderung ist geplant.

Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW) begrüßt in einer aktuellen Pressemitteilung Pläne der Bundesregierung, den sozialen Wohnungsbau mithilfe einer Grundgesetzänderung auch nach 2019 zu unterstützen. Damit werde laut Präsident Axel Gedaschko eine zentrale Forderung der Wohnungswirtschaft umgesetzt. Denn preiswerter Wohnraum kann angesichts der angespannten Lage in vielen Großstädten nur gewährleistet werden, wenn der Bund nach dem Auslaufen der Kompensationsmittel für die soziale Wohnraumförderung auch weiterhin die Länder unterstützen kann, so der GdW.

Nach Information des Spitzenverbandes sei auf Seiten des Bundesfinanzministeriums ein neuer Artikel 104d im Grundgesetz geplant. Die Änderung wäre nach Ansicht Gedaschkos ein großer Erfolg für die Wohnungswirtschaft und für die Mieter in Deutschland, denn der soziale Wohnungsbau sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb müsse sich der Bund im Zusammenspiel mit den Ländern auch weiterhin daran beteiligen können.

Jährlich werde in Deutschland nach Information des GdW eine Neubauleistung von 80.000 Sozialwohnungen benötigt. Dafür seien Aufwendungen von mindestens 3 Mrd. Euro notwendig, die je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden müssen. Neben Darlehen seien hier insbesondere dringend auch eine Zuschussvariante notwendig. Wenn der Bund nun die Möglichkeit erhalte, sich weiter für den sozialen Wohnungsbau zu engagieren, seien auch die Länder in der Pflicht nach 2019 der ihnen übertragenen Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung nachkommen und weiterhin für diesen Zweck Finanzmittel in ausreichender Höhe bereitstellen, so der GdW. Die geplante Zweckbindung der Mittel sei deshalb unabdingbar und ebenfalls sehr zu begrüßen.

Quelle: Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.