Sozialer Wohnungsbau: GdW fordert Grundgesetzänderung

„Die Lage auf den Wohnungsmärkten in Großstädten und Ballungsräumen ist angespannt. Um den dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, muss der Bund auch weiterhin in der Lage sein, die Länder finanziell beim sozialen Wohnungsbau zu unterstützen. Bund und Länder sind daher angehalten, sich schnell auf eine Grundgesetzänderung zu einigen“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der Sitzung des Vermittlungsausschusses zur geplanten Grundgesetzänderung in den Bereichen Bildung, Verkehr und Wohnungsbau. Der vorgelegte Änderungsantrag war im Bundesrat auf Widerstand gestoßen und in den Vermittlungsausschuss verwiesen worden.

Jährlich werden rund 80.000 neue Sozialwohnungen benötigt. Dafür müssen insgesamt mindestens 5 Mrd. Euro aufgewendet werden, die zu gleichen Teilen von Bund und Ländern getragen und zweckgebunden für die Wohnraumförderung eingesetzt werden müssen.

Darüber hinaus wäre es angesichts der Herausforderungen in Deutschlands Wohnquartieren sinnvoll, die Städtebauförderung in die geplante Grundgesetzänderung einzubeziehen“, so Gedaschko. Dazu müsste man den Artikel 104d des Grundgesetzes um die Belange des Städtebaus erweitern. Dies wäre wichtig, um die Kommunen im Sinne der gesamten Stadt- und Quartiersentwicklung langfristig stabil zu unterstützen.

„Wir appellieren an Bund und Länder, sich im Vermittlungsausschuss zu einigen und die Chance zu nutzen, einen wichtigen Impuls für mehr bezahlbaren Wohnraum zu setzen. Angesichts des Wohnraummangels in vielen Städten darf die soziale Wohnraumförderung keinesfalls dem Gerangel bei der Bildungspolitik zum Opfer fallen. Die Folgen für den Wohnungsmarkt wären fatal“, erklärte der GdW-Chef abschließend.

Quelle: GdW