Sozialer Wohnungsbau, finanzkräftige Wohnungsunternehmen und Stärkung des ländlichen Raums

Stellungnahme des GdW zum Kommissionsbericht „Gleichwertige Lebensverhältnisse“

Die Stellungnahme des Bundesverbands der deutschen Wohnungswirtschaft GdW zu dem von der Bunderegierung am 10. Juli 2019 vorgestellten Bericht zur Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ ist durchaus positiv ausgefallen. Mit den Beschlüssen des Bundes „sind wir einen Schritt weiter beim guten und bezahlbaren Wohnen sowohl auf dem Land als auch in der Stadt“, betont GdW-Präsident Axel Gedaschko. Der Kommissions-Bericht enthalte „viele gute Vorschläge, die die Bundesregierung anhand konkreter Maßnahmen rasch in Gesetzesvorhaben umsetzen muss.“ Der GdW und seine Regionalverbände stünden als verlässliche Partner der Politik bereit, heißt es in der Presseerklärung des GdW.

Der GdW hebt dabei folgende Punkte hervor:

Als „gute Botschaft für das bezahlbare Wohnen“ wird das erklärte Ziel der Bundesregierung gewertet, sich auf Grundlage der Grundgesetzänderung im Frühjahr 2019 auch über den Zeitpunkt der Entflechtung von Bundes- und Landesmitteln hinaus der Städtebauförderung anzunehmen und sich an der Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus zu beteiligen.

Erfreulich sei zudem die von der Bundesregierung signalisierte Problemlösungsbereitschaft in Sachen kommunaler Altschulden, die vom GdW mit der Handlungs- und Investitionsfähigkeit kommunaler Wohnungsunternehmen und hohen Leerstandsquoten vor allem in ostdeutschen Kommunen in Verbindung gebracht wird. Gedaschko lobt die Bundesregierung, weil diese die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften als nachhaltige Lösung ansehe. Den Wohnungsunternehmen müsste es ermöglicht werden, „zukunftsfähige Investition“ zu tätigen.

Der GdW nimmt zudem positiv auf die Zielsetzung des Bundes Bezug, vor allem ländliche Regionen fördern zu wollen. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf ein eigenes Positionspapier mit dem Titel „Wohnen jenseits der Metropolen“. Das darin skizzierte Leitbild zur Stärkung regionaler, sogenannter „Ankerstädte“ habe in den Kommissions-Schlussfolgerungen Berücksichtigung gefunden. Durch „Öffnungs- und Experimentierklauseln für den ländlichen Raum“ und „flexible Förderstrukturen“ gelte es, „die Attraktivität der Regionen jenseits der Metropolen zu stärken und dadurch den Zuwanderungsdruck auf die Ballungszentren abzuschwächen“, erklärt Gedaschko. Der von den Wohnungsunternehmen zu leistende „Spagat zwischen Wohnungsknappheit in den Metropolregionen und Leerständen im ländlichen Raum“ wird dabei als besondere Herausforderung ausgewiesen.

Erwähnung finden darüber hinaus die sogenannten „Gleichwertigkeits-Checks“, mit denen der Bunde zukünftig alle Gesetzvorhaben daraufhin überprüfen wolle, ob sie dem Ziel der Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu- oder abträglich sind. In der Presserklärung des GdW heißt es dazu: „Das ist aus Sicht der Wohnungswirtschaft ein interessantes Vorhaben im Hinblick auf politische Gedankenspiele beispielsweise zu Mietendeckeln, die letztlich eine Stärkung der ländlichen Räume konterkarieren würden, da solch starke Eingriffe in die Wohnungsmärkte einen verstärkten Wegzug aus den ländlichen Regionen fördern würden.“

Schließlich wird auch die vom Bund verkündete verstärkte Förderung des Ehrenamts im Rahmen einer zu neu gründenden „Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ als positiv bewertet.

Quelle: GdW

12.07.2019