Richtlinie für den Mietwohnungsbau verbessert

Für Wohnungsunternehmen und private Investoren sind die Bedingungen, Fördermittel des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) in Anspruch zu nehmen, verbessert worden.

Die Richtlinie zur Förderung des Mietwohnungsbaus wurde dafür optimiert. Förderanträge können ab sofort bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden. Anlässlich einer Informationsveranstaltung des Ministeriums und der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zur Wohnraumförderung sagte Baustaatssekretärin Ines Jesse: „In den kommenden Jahren laufen immer mehr Belegungsbindungen für Mietwohnungen aus. Zudem ist der Wohnungsmarkt im Berliner Umland durch Einwohnerzuwachs zunehmend angespannt. Dem müssen wir entgegen wirken und haben deshalb die Richtlinie für die Wohnungsbauförderung geändert. Zukünftig können Wohnungsunternehmen und private Investoren für die Neuschaffung von Wohnraum neben einem Darlehen von bis zu 1.450 Euro einen Zuschuss von 350 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die neuen Wohnungen nach der Fertigstellung für 25 Jahre mietpreis- und belegungsgebunden sein müssen. Auf die Verbesserung des Angebots an bezahlbarem und generationsgerechtem Wohnraum hatten wir uns bei der Gründung des Bündnisses für Wohnen mit unseren Partnern verständigt.“

Die Änderung der Mietwohnungsbauförderungsrichtlinie wurde im März unterzeichnet und gilt rückwirkend ab dem 01.01.2017. Das Angebot gilt für 50 brandenburgische Gemeinden im Umland von Berlin. Für die Fördernehmer bedeutet die anteilige Zuschussförderung eine deutliche Verbesserung gegenüber der bisherigen reinen Darlehensförderung. Für die Zuschüsse stehen 30 Millionen Euro aus der Wohnraumförderung zur Verfügung.

Bislang war die Gewährung von Zuschüssen an die Bedingung geknüpft, dass nach Fertigstellung, ein Teil der Wohnungen für Geflüchtete zur Verfügung gestellt wird. Seit der Bedarf an Wohnraum für Geflüchtete deutlich zurückgegangen ist, konnte die Richtlinienänderung vorgenommen werden. Ein Bleiberecht vorausgesetzt, können Geflüchtete einen Wohnberechtigungsschein beantragen und sich um Mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen bewerben.

Derzeit sind etwa 40.000 Wohnungen im Land mietpreis- und belegungsgebunden. Prognosen zufolge wird die Zahl auf unter 20.000 Bindungen im Jahr 2030 sinken. Insgesamt gab es 2015 einen Bestand von ca. 1,3 Millionen Wohnungen.

Quelle: Pressemitteilung des MIL, 6. April 2017