Reform des Wohnungseigentumsgesetzes: Länder- und Verbändebeteiligung gestartet

Justizministerium veröffentlicht Referentenentwurf für ein Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohneigentumsgesetzes

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Foto: BMJV/Thomas Koehler/ photothek

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am gestrigen Dienstag den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohneigentumsgesetzes veröffentlicht. Dieser basiere auf dem im August 2019 vorgelegten Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und ziele auf eine grundlegende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes, das seit 1951 in weiten Teilen unverändert besteht, heißt es in der Pressemitteilung des Ministeriums.

Mit dem Entwurf solle das Wohnungseigentumsgesetz an gesellschaftliche, demografische und technische Entwicklungen der letzten Jahre angepasst werden. So solle der Entwurf beispielsweise bauliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität erleichtern, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht: „Damit die Wende zur E-Mobilität gelingt, brauchen wir eine flächendeckende und zuverlässige Ladeinfrastruktur“, so die Ministerin. „Sowohl Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen als auch Mieterinnen und Mieter sollen ein Recht auf den Einbau von Ladeinfrastruktur haben. Um die Handlungsfähigkeit von Eigentümerversammlungen zu verbessern, wollen wir die Anforderungen an ihre Beschlussfähigkeit senken und die Online-Teilnahme an WEG-Versammlungen ermöglichen.“ Auch die Informations- und Auskunftsrechte der Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen gegenüber der Verwaltung solle erweitert werden. „Mit diesen Maßnahmen soll die Attraktivität des Wohnungseigentums als zentraler Baustein für die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum für die Zukunft gesichert werden“, sagte Christine Lambrecht weiter.

Um dies zu erreichen, werden die gesetzlichen Vorschriften so angepasst, dass der Umbau und die Modernisierung von Wohnanlagen erleichtert werde. Auf diese Weise könne die steigende Nachfrage nach altersgerechtem und energetisch saniertem Wohnraum befriedigt werden. Darüber hinaus sehe der Entwurf eine Stärkung der Rechte der Wohnungseigentümer und des Verwaltungsbeirats vor. Auch die Chancen der Digitalisierung sollen für das Gesetz fruchtbar gemacht werden. Zudem werden einige gesetzliche Regelungen einfacher und transparenter gefasst, um die Rechtsanwendung zu erleichtern.

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz