ProPotsdam darf Terrassenhaus in der Nutheschlange abreißen

MAZ und PNN berichten über Urteil des Landgerichts im Rechtsstreit zwischen der ProPotsdam und Doris und Hinrich Baller

Die MAZ erläutert die Urteilsbegründung folgendermaßen: Laut Richterin Ilona Junge-Horne stünden den Ballers aus dem von ihnen geltend gemachten Urheberrecht keine Ansprüche auf Unterlassung bei Abriss und Neubau zu. Als kommunales Wohnungsunternehmen müsse die ProPotsdam die ihr gesetzlich zugeschriebene Aufgabe des sozialen Wohnungsbaus wahrnehmen. Die Interessen der Klägerin überwiegen, so die Richterin. Da unklar sei, ob die Ballers gegen das Urteil in Berufung gehen, sei die Entscheidung laut ProPotsdam-Unternehmenssprecherin Anna Winkler nur ein „Etappenziel“: „Wir wissen nicht, ob Berufung eingelegt wird und haben noch kein rechtskräftiges Urteil. Es könnte aber sein, dass das Urteil bereits Mitte Juli rechtskräftig ist und dann werden wir auch schauen, wie es konkret weitergeht“. Die ProPotsdam plane einen Neubau mit 90 Sozialwohnungen.

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Quellen: MAZ und PNN, Ausgaben vom 2. Juni 2022