Neuer Mietspiegel für Potsdam

Die nunmehr sechste Ausgabe eines qualifizierten Mietspiegels für die Landeshauptstadt Potsdam wurde am Donnerstag veröffentlicht.

Der Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung, Mike Schubert, erläuterte gemeinsam mit Vertretern der Wohnungswirtschaft und der Mieterverbände, wie der Mietspiegel erstellt wurde und wie er bei der Orientierung auf dem Potsdamer Wohnungsmarkt hilft. Der Potsdamer Mietspiegel wurde von der Verwaltung gemeinsam mit Vertretern der Mieter- und Vermieterseite im Arbeitskreis Mietspiegel nach anerkannten statistischen Methoden erstellt.

Alle beteiligten Interessenvertreter der Mieter- und Vermieterseite haben den Mietspiegel 2016 bereits anerkannt. Damit verfügt Potsdam wie schon in den Vorjahren für die kommenden zwei Jahre über einen qualifizierten Mietspiegel.

Mike Schubert dankte dem Arbeitskreis Mietspiegel für die geleistete Arbeit. „Der Potsdamer Mietspiegel dokumentiert qualifiziert die Mietenentwicklung der vergangenen vier Jahre in Potsdam. Er trägt damit wesentlich zur Transparenz und Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter bei. Ohne die erneut konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit vor allem auch der Mieter- und Vermietervertreter wäre diese umfassende Auswertung des Potsdamer Mietwohnungsmarktes nicht möglich gewesen“, so der Beigeordnete.

Der Mietspiegel wurde durch den Arbeitskreis Mietspiegel erstellt. Er stellt eine Fortschreibung des Mietspiegels von 2014 dar und ist das Ergebnis einer mehrmonatigen intensiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit. Von Seiten der Landeshauptstadt vertreten waren der Bereich Wohnen, unter dessen Federführung der Arbeitskreis tagt, sowie der Bereich Statistik und Wahlen.

Grundlage für den Mietspiegel sind die Daten von insgesamt rund 24.700 Mietwohnungen im gesamten Stadtgebiet, die durch 19 Wohnungsunternehmen sowie weitere im Haus- und Grundeigentümerverein Potsdam und Umgebung e.V. organisierte Eigentümer zur Verfügung gestellt und durch den Bereich Statistik und Wahlen ausgewertet wurden. Damit sind ca. 44 Prozent des mietspiegelrelevanten Wohnungsbestands in die Erhebung eingeflossen. In vielen anderen Städten sind lediglich Stichproben im einstelligen Prozentbereich des Wohnungsbestands üblich. Erhebungszeitraum war entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der Vierjahreszeitraum zwischen 1. Februar 2012 und 31. Januar 2016.

Der Potsdamer Mietspiegel gilt für das gesamte Stadtgebiet einschließlich aller Ortsteile. Aus ihm lässt sich gemäß § 558 BGB die „ortsübliche Vergleichsmiete“ für rund 56.400 der insgesamt 87.489 Potsdamer Wohnungen ableiten. Keine Anwendung findet der Mietspiegel hingegen u.a. auf Wohnungen in Ein- und Zweifamilien- sowie Reihenhäusern, auf Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen sowie auf Wohnungen in Heimen.

Potsdam hat einen Tabellenmietspiegel mit insgesamt 68 Feldern, für die jeweils eigene Mittelwerte und Mietspannen ermittelt werden. Sie sind differenziert nach Wohnungsgröße und Baualtersklasse sowie verschiedenen Ausstattungs- und Beschaffenheitsmerkmalen.

In den einzelnen Tabellenfeldern zeigen sich die zum Teil sehr unterschiedlichen Preisentwicklungen. Im Vergleich zu 2014 trat in sechs der 68 Felder eine Absenkung des durchschnittlichen Mietwertes auf. Diese erreichte bis zu 1,05 Euro je Quadratmeter. Für diese Wohnungen sind in der Regel keine Mieterhöhungen begründbar. Überwiegend, nämlich in 53 Feldern, gab es jedoch eine Erhöhung. Die Veränderungen der Mittelwerte gegenüber dem Mietspiegel 2014 reichen in diesem Fall bis zu 1,47 Euro je Quadratmeter. In den übrigen Feldern ergaben sich keine Veränderungen gegenüber dem Vorjahr, oder es konnten auf Grund der geringen Anzahl vorhandener Mietdaten keine validen Daten ermittelt werden.

Der Mietspiegel kann die rechtliche Grundlage zur Anpassung der Miete durch Vermieter wie auch zur Prüfung von Mieterhöhungsverlangen durch Mieter in bestehenden Mietverhältnissen bilden. Bei Mieterhöhungen sind zudem mietrechtliche Regelungen zu beachten, wie die am 8. Juli von der brandenburgischen Landesregierung beschlossene Kappungsgrenzenverordnung. Die Verordnung regelt für Potsdam und weitere Gemeinden im Berliner Umland, dass in bestehenden Mietverhältnissen die Miete innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent erhöht werden darf. Die Verordnung ist zum 1. September 2014 in Kraft getreten.

Beim Neuabschluss von Mietverträgen dient der Mietspiegel im Zusammenhang mit der „Mietpreisbremse“ in Potsdam derzeit ebenfalls als Orientierungshilfe. Sie gilt bis Ende 2020 und regelt, dass unter bestimmten Voraussetzungen bei neuen Mietvertragsabschlüssen der Mietpreis um maximal 10 Prozent über dem jeweiligen Vergleichswert des Mietspiegels liegen darf. Davon ausgenommen sind modernisierte und neu errichtete Wohnungen.

In den überwiegend steigenden Werten, die der Mietspiegel 2016 enthält, drückt sich die hohe Lagegunst und Attraktivität Potsdams als Wohnort aus. Dies zeigt sich auch in der Bevölkerungsentwicklung. Die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner Potsdams nimmt weiter zu und lag zur Jahresmitte bei knapp 169.000. Zum Jahreswechsel waren es noch 167.505 Personen, die sich auf 94.877 Haushalte verteilten. Wird diesem Wert die Anzahl der Wohnungen in Potsdam gegenüber gestellt (87.489 Wohnungen zum 31.12.2015), so ergibt sich daraus rechnerisch ein Wohnungsdefizit von rund 7.400 Wohnungen.

Um dieser angespannten Wohnungsmarktlage zu begegnen, hat die Landeshauptstadt Potsdam zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Sie sind im wohnungspolitischen Konzept zusammengefasst und werden nicht alleine durch die Verwaltung, sondern gemeinsam mit Vermietern und Wohnungsverbänden, Mietervereinen, Mieterinitiativen und zivilgesellschaftlichen Akteuren im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen umgesetzt. Dahinter steht die Überzeugung, dass die mit der dem Wachstum der Stadt verbundenen Herausforderungen nur gemeinsam mit den verschiedenen Partnern, insbesondere mit den Wohnungseigentümern aus dem privaten, genossenschaftlichen und kommunalen Bereich, bewältigt werden können.

Der Mietspiegel 2016 ist im Amtsblatt veröffentlicht. Sie finden ihn HIER als Download. Darüber hinaus wird er ab sofort bei der Stadtverwaltung, bei Wohnungsunternehmen und Mietervereinen als Broschüre verfügbar sein.

Quelle: Pressemitteilung der Landeshauptstadt Potsdam, 8. September 2016