Neue Richtlinie in Kraft getreten

Infrastrukturministerin Kathrin Schneider hat eine neue Richtlinie für die Förderung von Mietwohnungen rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt.

Für den sozialen Wohnungsbau stehen in den kommenden vier Jahren insgesamt 100 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Damit können sowohl der Neubau von Mietwohnungen als auch der generationsgerechte und barrierefreie Um- und Ausbau von bestehenden Mietwohngebäuden gefördert werden.

Hier geht es zur Richtlinie.