Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 entwickelt die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiter.

Die neue „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der KfW zum 1. Juli 2021. Sie gilt
  • für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime
  • für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser

Einen ersten Überblick über die Änderungen und Neu­regelungen zum 1. Juli sowie zu den Änderungen, die schon seit dem 1. Januar 2021 gelten, finden Sie hier.

Details und Förder­bestimmungen werden im April 2021 verööfentlicht und auf der Homepage der KfW verlinkt.

Quelle: KfW