Neubauförderung für ener­gie­ef­fi­zi­ente Gebäude startet wieder

Budget von einer Milliarde Euro steht zur Verfügung / GdW fürchtet, dass Summe nicht ausreichen wird

Ab 20. April 2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden. Das teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in dieser Woche mit. Die Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder. Sie ist in dieser Form bis zum 31. Dezemver 2022 befristet. Es steht ein Budget von einer Milliarde Euro für die Neubauförderung zur Verfügung.

Bundesminister Robert Habeck sagte dazu: „Ich freue mich sehr, dass die Neubauförderung mit einem Angebot für Wohn- und Nichtwohngebäude bald wieder starten kann. Damit fördern wir effiziente Neubauten. Das ist eine Maßnahme, um bei Neubauten den Energieverbrauch zu senken. Das Budget ist wie angekündigt auf eine Milliarde Euro begrenzt. Man muss sich darauf einstellen, dass diese sehr schnell ausgeschöpft sein wird. Um dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, haben wir die Fördersätze reduziert. Auch die Förderbedingungen ändern wir: Wir beenden unter anderem einen Anachronismus und fördern künftig nicht mehr den Einbau von Gasheizungen. Das ist politisch allemal angezeigt“, sagte Habeck.

Er machte deutlich: „Der Neustart der Neubauförderung geht mit einer schrittweisen Neuausrichtung der Neubauförderung einher. Ziel ist, diese Zug um Zug auf immer mehr Nachhaltigkeit und Effizienz auszurichten. Parallel werden wir prioritär die dringend notwendige Sanierung fördern. Sie ist enorm wichtig, um im Gebäudebereich beim Klimaschutz voranzukommen. Hier gibt es eine sehr erfreuliche hohe Dynamik, die hilft, Energie und Energiekosten zu sparen.“

Die Neuausrichtung der Neubauförderung soll in drei Schritten erfolgen.

Schritt 1 ist der ab dem 20. April 2022 erfolgende Neustart der EH-40 Neubauförderung. Das Programm EH 40 ist auf eine Milliarde gedeckelt. Die Förderkonditionen werden angepasst. Vor allem werden die Fördersätze halbiert, damit angesichts des begrenzten Fördervolumens, möglichst viele Antragsteller eine Förderung erhalten können. Es ist dennoch davon auszugehen, dass die Mittel sehr schnell ausgeschöpft werden.

In einem zweiten Schritt wird – im Fall der Ausschöpfung des Budgets für dieses Jahr – die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Das Programm EH40-Nachhaltigkeit ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Dieses Programm in Stufe 2 soll bis zum 31. Dezember 2022 gelten. Das QNG Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sog. „Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG) und wird in der zweiten Stufe dann verpflichtend. Damit wird ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.

Als dritter und finaler Schritt ist dann ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm entwickelt das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes wird noch erarbeitet.

Nähere Informationen zu den Konditionen finden Sie hier.

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, begrüßt den neustart der Neubauförderung, äußerte aber zugleich Bedenken angesichts der Fördersumme: „Wir befürchten allerdings, dass die angekündigte Milliarde sehr schnell ausgeschöpft sein wird. Denn gut die Hälfte der Wohneinheiten, die ursprünglich im frei finanzierten Wohnungsbau in diesem Jahr im EH55-Standard umgesetzt werden sollten, werden nun auf EH40 umgeplant. Dabei geht es allein bei den Wohnungsunternehmen um rund 40.000 zusätzliche Wohneinheiten.“ Ein abrupter Programmstopp wie am 24. Januar dieses Jahres müsse in jedem Fall vermieden werden, so Gedaschko weiter: „Um sicherzustellen, dass eine Anschlussförderung gesichert ist, muss der Bundestag hier gegebenenfalls weitere Mittel aus dem Haushalt bereit stellen. Unsere Unternehmen brauchen Verlässlichkeit, dass sie nach dem Ausschöpfen der vorgesehenen Milliarde nicht im Regen stehen werden.“

Auch sei bislang nicht klar, wie der Übergang zur neuen Förderung, die es ab 2023 geben soll, von statten gehen wird. „Die Regierung muss jetzt dafür sorgen, dass die Wohnungsunternehmen ihre Vorhaben für den Zeitraum ab 2023 rechtzeitig planen können und kein Bruch entsteht. Dafür müssen die Förderbedingungen bekannt sein. Nur so kann das Ziel des bezahlbaren und klimaschonenden Mietwohnens erreicht werden“, sagte der GdW-Präsident.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, GdW

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