Mitbestimmen über die Baumschutzverordnung

Die Unternehmen des Arbeitskreises StadtSpuren haben neben ihren zahlreichen Wohnungen auch unzählige Bäume in ihrem Bestand.

11.900 Bäume befinden sich beispielsweise im Besitz der ProPotsdam, der Wohnungsgenossenschaft „Karl Marx“ gehören 3.313 Bäume – die meisten davon in der Waldstadt II. Diesen Bestand gilt es zu schützen, zu erhalten und zu pflegen, auch um die Qualität des Wohnumfelds zu sichern.

Der Schutz ist über die Potsdamer Baumschutzverordnung geregelt, die derzeit überarbeitet wird. Der neue Entwurf der letztmals 2003 aktualisierten Verordnung wird ab dem 15. April öffentlich ausgelegt.

Damit startet der Landeshauptstadt Potsdam zufolge nach einer ersten Runde der Bürgerbeteiligung Anfang 2015 nun die gesetzlich vorgeschriebene „öffentliche Auslegung“. Im Zeitraum bis einschließlich Dienstag, 17. Mai 2016, können zu diesem Entwurf Einwendungen vorgebracht werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Nach der Auswertung wird der Entwurf der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Erst dann die neugefasste Potsdamer Baumschutzverordnung in Kraft.

Geschützt werden nach der neuen Baumschutzverordnung alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 Zentimetern sowie Obstbäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern – gemessen in einer Höhe von einem Meter über dem Erdboden. Ebenfalls unter diese Regelung fallen Bäume mit einem geringeren Stammumfang, die als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme gepflanzt wurden.

Ausgenommen sind Bäume, die einen Abstand von weniger als drei Meter zu „zulässigen baulichen Anlagen“ aufweisen, die der Wohnnutzung dienen.

Weiter heißt es in dem Entwurf, dass die Beseitigung eines geschützten Baumes sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Landschaftsbestandteils führen können, z.B. auch Umpflanzen, verboten sind. Ausnahmen von den Verboten sind im Falle einer Genehmigung möglich und werden in Paragraf 6 gesondert geregelt.

Der Entwurf der neuen Baumschutzverordnung ist hier als pdf verfügbar.

(Quelle: u.a. Pressemitteilung Nr. 235 der Landeshauptstadt Potsdam vom 11.04.2016)