Mietpreisbremse ab 2016 in Potsdam

Wie das brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung mitteilte, ist die Mietpreisbremse im Land Brandenburg und damit auch in Potsdam beschlossene Sache.

Aus der Mitteilung geht hervor, dass das Kabinett der neuen Verordnung gestern zugestimmt hat. Diese wird ab dem 1. Januar 2016 in 31 brandenburgischen Kommunen wirksam und schränkt die unbegrenzte Erhöhung von Mieten ein. Um höchstens 10 Prozent darf bei Wiedervermietungen die ortsübliche Vergleichsmiete überschritten werden.

Allerdings gilt nach dem Bundesgesetz zur Mietpreisbremse diese nicht bei der Vermietung von Neubauten und bei umfassenden Modernisierungen. Neben der neuen Verordnung wurde auch eine Regelung zur zweiten Einkommensgrenze für den Bezug von Sozialwohnungen bewilligt.

„Die Mietpreisbremse wird dafür sorgen, dass in angespannten Wohnlagen in Zukunft die Mieten nur maßvoll steigen. Mit der neuen zweiten Einkommensgrenze für Sozialwohnungen ermöglichen wir, dass auch Mieterinnen und Mietern mit mittlerem Einkommen eine Sozialwohnung beziehen können. Beide Instrumente ordnen sich ein in den Katalog von Maßnahmen, mit dem wir die Marktlage in den Städten im Berliner Umland entspannen wollen“, wird Bauministerin Kathrin Schneider aus der Kabinettssitzung zitiert.

Hier kann man die Pressemitteilung nachlesen.