Mieterverein München gewinnt Musterfeststellungsklage

Richter urteilen: Modernisierungsankündigungen von Dezember 2018 sind keine Grundlage für Mieterhöhungen

Symbolfoto: Arek Socha/Pixabay

Der DMB-Mieterverein habe die erste Musterfeststellungsklage im deutschen Mietrecht gewonnen und damit das erste Musterfeststellungsurteil überhaupt in Deutschland erstritten, berichtete der DMB am Dienstag. Das Oberlandesgericht München (MK 1/19) habe dem DMB-Mieterverein, der mit seiner Klage mehr als 130 Mieter einer Münchener Wohnanlage vertritt, Recht gegeben:

Die Modernisierungsankündigungen des Vermieters, der Max-Emanuel-Immobilien GmbH, von Dezember 2018 seien keine Grundlage für spätere Modernisierungsmieterhöhungen nach altem, bis zum 31. Dezember 2018 geltendem Recht. Weil zwischen Modernisierungsankündigung und geplantem Beginn der Modernisierungsarbeiten mehr als zwei Jahre liegen sollten, sei für die Münchener Richter wohl offensichtlich gewesen, dass sich hier ein Vermieter trickreich die Vorteile des alten Mietrechts sichern wollte.

Nach neuem, seit 1. Januar2019 geltendem Recht könne der Vermieter nur noch 8 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Lag die bisherige Miete unter 7 Euro pro Quadratmeter, sei die Modernisierungsmieterhöhung gedeckelt – der Vermieter darf die Miete dann höchstens um 2 Euro pro Quadratmeter und Monat erhöhen. Lag die bisherige Miete über 7 Euro pro Quadratmeter, darf die Mieterhöhung maximal 3 Euro pro Quadratmeter und Monat betragen.

Nach altem Recht hätte der Vermieter 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen können, eine Kappung der Modernisierungskosten habe es nicht gegeben.

Genau diese Rechtslage habe der Vermieter noch schnell für sich ausnutzen wollen, als sie am 27. Dezember 2018 Modernisierungsmaßnahmen ankündigte, die dann im März 2021 beginnen sollten. Dabei hätte sie Mieterhöhungen zwischen 5 und 13 Euro pro Quadratmeter und Monat errechnet.

Nach dem Erfolg des Münchener Mietervereins und der Entscheidung des Oberlandesgerichts München werde jetzt die Mieterhöhung, wenn der Vermieter tatsächlich modernisiere, deutlich geringer ausfallen. Maximal 3 Euro pro Quadratmeter und Monat seien dann möglich, so der DMB.

Quelle: Deutscher Mieterbund

15.10.2019