Landeshauptstadt trägt Mehraufwand zum Parallelbetrieb

Der Oberbürgermeister wird der Stadtverordnetenversammlung am 13. September 2017 vorschlagen, den Mehraufwand zu tragen, der durch den Verbleib des Rechenzentrums als „Kunst- und Kreativhaus“ neben dem Garnisonkirchenturm entsteht.

Der Mehraufwand am Rechenzentrum selbst als auch bei der Stiftung Garnisonkirche beträgt nach derzeitigen Erkenntnissen bis zu 460.000 Euro. „Der Bedarf an Räumlichkeiten für Künstler und Kreative ist in Potsdam weiter gegeben. Deshalb wollen wir als Landeshauptstadt die weitere Nutzung des Rechenzentrums als Kunst- und Kreativhaus ermöglichen“, so Bürgermeister Burkhard Exner. „Wir fördern damit nicht den Bau der Garnisonkirche, sondern übernehmen nur die Mehrkosten, die durch den weiteren Bestand des alten Rechenzentrums entstehen.“

Die Mehraufwendungen beinhalten zum einen die brandschutztechnische Ertüchtigung des Rechenzentrums in Höhe von ca. 101.000 Euro. So müssen Fensteröffnungen zum nur wenige Meter entfernten Garnisonkirchenturm geschlossen und das Dach vor einem Brandüberschlag geschützt werden. Zum anderen geht es um den noch verbleibenden Mehraufwand bei der Stiftung Garnisonkirche von ca. 345.000 Euro. Dazu zählen zum Beispiel Umplanungskosten, zusätzliche bauliche Maßnahmen wie eine veränderte Fluchttreppe und eine andere Ausführung der Bodenplatte oder die dauernde Beweissicherung der Gebäudestatik am Rechenzentrum. Da der ermittelte Mehraufwand auf Kostenberechnungen der Planer und Architekten beruhen, soll der Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen werden, eine Ausgabeermächtigung von bis zu 460.000 Euro im Haushaltsjahr 2017 zu genehmigen. Die tatsächlichen Mehrkosten können im Laufe des Baufortschritts leicht steigen oder leicht sinken. Vor Auszahlung der genehmigten Mittel findet eine Plausibilitätsprüfung statt. „Mit der Übernahme dieses Mehraufwandes schaffen wir die Voraussetzung für eine Verlängerung der Nutzung des Rechenzentrums über den 31.08.2018 hinaus“, so Harald Kümmel, Leiter des Büros des Oberbürgermeisters. „Die Gespräche mit der Stiftung Garnisonkirche, den Nutzern, dem Träger SPI und dem Sanierungsträger über eine mögliche Verlängerung der Zwischennutzung werden im Herbst wie verabredet fortgesetzt. Unser Ziel ist es, zu einer neuen Vereinbarung bis Ende 2017 zu kommen“, so Kümmel weiter.

Hintergrund:
Seit September 2015 wird das ehemalige Rechenzentrum des Landes Brandenburg befristet bis 31.08.2018 als „Kunst- und Kreativhaus“ durch die Stiftung SPI betrieben. Dazu hat der Sanierungsträger Potsdam als Eigentümer der Immobilie einen Konzessionsvertrag mit dem SPI abgeschlossen. Da das Rechenzentrum zum Teil auf dem Grundstück der Stiftung Garnisonkirche steht, das die Stiftung zum Wiederaufbau der Garnisonkirche benötigt, duldet die Stiftung Garnisonkirche diese Zwischennutzung. Die Stiftung wäre entsprechend des im Jahr 2010 geschlossenen Grundstücksübertragungsvertrages berechtigt, den Abriss des Rechenzentrums zu verlangen, wenn das Gebäude einem konkret anstehenden Bauabschnitt der Garnisonkirche im Weg steht. Im Oktober 2017 möchte die Stiftung Garnisonkirche mit ihrem Bau beginnen. In der Fortschreibung der „Kulturpolitischen Konzepte“ der Landeshauptstadt wird die Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft als Querschnittsaufgabe definiert. Das Schaffen „kreativer Räume“ wir als Ziel zur Stärkung der Kreativwirtschaft angesehen. Aufgrund des weiterhin hohen Raumbedarfs der Künstler und Kreativen und im Auftrag der Stadtverordnetenversammlung wird seit Juni 2017 daher mit allen Beteiligten über die mögliche Verlängerung der Zwischennutzung verhandelt.

Da man bei den Bauplanungen der Stiftung Garnisonkirche und in der vorliegenden Baugenehmigung aus dem Jahr 2013 von einem bei Baustart abgetragenen Rechenzentrum ausgegangen war und die Landeshauptstadt nun den Fortbestand des Rechenzentrums als „Kunst- und Kreativhaus“ verlangt, ist die Stadt aus nachvollziehbaren Gründen verpflichtet, der Stiftung Garnisonkirche den Mehraufwand zu erstatten, der dadurch entsteht. Außerdem muss die Landeshauptstadt die Vorgaben der Bauaufsicht zum Brandschutz am Rechenzentrum selbst erfüllen, um Parallelbestand und Parallelbetrieb von Rechenzentrum und Garnisonkirchenturm bauordnungsrechtlich zu sichern.

Im Haushalt der Landeshauptstadt sind diese Kosten bisher nicht berücksichtigt oder gedeckt. Daher sollen die Mittel über eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung erfolgt aus erwarteten Mehrerträgen im Bereich Steuern sowie durch geplante aber in diesem Jahr nicht mehr benötigte Mietzahlungen des Fachbereichs Schule und Sport für Gesamtschulen an den KIS.

Quelle: Pressemitteilung der Landeshauptstadt Potsdam, 31. August 2017