Landeshauptstadt beantwortet Kleine Anfrage zum sozialen Wohnungsbau

Thema findet „noch keine Berücksichtigung im Doppelhaushalt 2019/2020“.

Die Landeshauptstadt Potsdam hat Anfang des Jahres eine Kleine Anfrage des Stadtverordneten Lars Eichert von der Fraktion CDU/ANW beantwortet.

Darin ging es um die Überlassung von Landesflächen an die Kommunen für den sozialen Wohnungsbau. Der Presse sei zu entnehmen gewesen, dass die Landesregierung die Zusage des Ministerpräsidenten Woidke Landesflächen für sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen weder mit konkreten Rahmenbedingungen noch mit belastbaren Zahlen im Doppelhaushalt 2019/2020 unterlegt habe, hieß es in dem Dokument. Dabei bezog sich der CDU-Politiker auf eine frühere Kleine Anfrage seines Parteikollegen Steeven Bretz an die Landesregierung.

Eichert wollte nun wissen, ob es seitens der Landeshauptstadt Anfragen an die Landesregierung hinsichtlich der Überlassung von Landesflächen für belegungsgebundenen Wohnungsbau gegeben habe. Darauf antwortete die Stadtverwaltung wie folgt: „Ja. Die Landeshauptstadt Potsdam hat nach dem „Wohngipfel“ des Bundes am 21.09.2018 mit Schreiben vom 15.10.2018 an den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg die Initiative des Landes begrüßt und eine gemeinsame Konkretisierung des neuen Ansatzes am Standort am Bahnhof Pirschheide vorgeschlagen.“

Es sei u.a. mitgeteilt worden, dass die Einschätzung zur Bedeutung des Themas Wohnungsbau geteilt werde, aber dass entsprechende Regelungen zur kostenlosen Bereitstellung von Landesliegenschaften noch keine Berücksichtigung im laufenden parlamentarischen Verfahren zum Doppelhaushalt 2019/2020 hätten finden können.

Die Antwort der Landeshauptstadt haben wir an dieser Stelle dokumentiert: Antwort18-0988.

Quellen: Landeshauptstadt Potsdam/Stadtverordnetenversammlung