Land Brandenburg: Wohnraumförderung wird fortgesetzt

Infrastrukturministerium strebt Verdoppelung des derzeitigen Bewilligungsvolumens an

Bauminister Guido Beermann. Foto: fotocharlotte25

Brandenburgs Bauminister Guido Beermann hat eine positive Bilanz der Wohnraumförderung im vergangenen Jahr gezogen. Laut einer Pressemitteilung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) seien 2019 rund 100 Millionen Euro für 738 Wohnungen bewilligt worden. Brandenburg habe mit dem neuen Wohnraumförderungsgesetz im Oktober 2019 gute Rahmenbedingungen für die weitere Förderung geschaffen, heißt es weiter: „Für Menschen mit niedrigem Einkommen, für Studierende und Auszubildende, für Menschen mit Behinderungen und für Seniorinnen und Senioren wird es leichter, in mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen zu ziehen.“

“Wir wollen, dass die Kommunen in Brandenburg gute Orte zum Leben sind“. So Minister Beermann. „Wohnen soll für alle Menschen bezahlbar bleiben. Mit einer integrierten Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik wollen wir die Innenstädte beleben und gemischte Wohnquartiere erhalten. Wir müssen da, wo es erforderlich ist, Leerstand beseitigen. Und da, wo es Menschen schwerfällt eine bezahlbare Wohnung zu finden, müssen wir bedarfsgerecht neu bauen. Dazu gehört neben der Förderung von verschiedenen Wohnformen auch barrierefreies Wohnen. Das neue Wohnraumförderungsgesetz und die aktuellen Förderrichtlinien in Brandenburg sind auch das Ergebnis der guten Zusammenarbeit mit dem Bündnis für Wohnen. Diese erfolgreiche Zusammenarbeit wollen wir fortsetzen. Dank des Engagements der verschiedenen Akteure liegen uns zahlreiche Förderanträge vor. Wir wollen die derzeitig zur Verfügung stehenden Mittel möglichst verdoppeln.“

Die soziale Wohnraumförderung in Brandenburg sei bisher nach dem Wohnraumförderungsgesetz des Bundes geregelt worden. Die Länder können jedoch eigene Gesetze erlassen, die einen flexibleren Einsatz der Mittel entsprechend den Anforderungen und Bedürfnissen im Land erlauben. Davon habe Brandenburg Gebrauch gemacht und in Zusammenarbeit mit den Partnern im Brandenburger Bündnis für Wohnen das Wohnraumförderungsgesetz erarbeitet. Das Gesetz sei am 1. Oktober 2019 in Kraft getreten.

Wesentliche Verbesserungen seien die Erhöhung der Einkommensgrenzen, deren dynamische Anpassung alle vier Jahre erfolge. Der Berechtigtenkreis sei um gemeinschaftliche Wohnformen erweitert worden, dazu gehören neben Wohnmöglichkeiten für Studierende und Auszubildende beispielsweise auch Angebote für Menschen mit Behinderungen oder Wohngemeinschaften.

Im Jahr 2019 sei die Nachfrage nach Fördermitteln gegenüber 2018 angestiegen. Zum 31. Dezember 2019 habe einem maximal verfügbaren Bewilligungsvolumen von 100 Millionen Euro ein Antragsvolumen von mehr als 224 Millionen Euro gegenüber gestanden, heißt es von Seiten des MIL.

Die Antragslage habe sich laut des Ministeriums positiv entwickelt. Das liege unter anderem daran, dass die Partner des Bündnisses für Wohnen intensiv für die Wohnraumförderung geworben hätten. In den Jahren 2015 bis 2019 seien in Brandenburg rund 254 Millionen Euro für den Neubau beziehungsweise die Wiederherstellung von 2020 Wohnungen bewilligt worden. In die Modernisierung und Instandsetzung von 912 Wohnungen seien knapp 60 Millionen Euro geflossen, insgesamt also rund 314 Millionen Euro.

Die Aufgabe des brandenburgischen Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung sei es, im Rahmen der integrierten Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik, eine regional angemessene und sozial ausgerichtete Wohnraumversorgung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels landesweit zu unterstützen. Das neue Wohnraumförderungsgesetz biete dafür eine wichtige Voraussetzung zur Förderung von Mietwohnungsneubau, Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum; Wohneigentumsbildung und die Anpassung an die Bedürfnisse der Menschen, heißt es weiter.

Wie geht es nun weiter? Unter Einbeziehung der Kommunen und der im Bündnis für Wohnen zusammengeschlossenen Akteurinnen und Akteure wolle das Land die Wohnungsbauoffensive verstärken. Die Wohnraumförderung werde mit einem Volumen von mindestens 100 Millionen Euro fortgesetzt. Für das Jahr 2020 gebe es bereits Anträge über rund 150 Millionen Euro. Darüber hinaus gebe es ein zusätzliches Nachfragepotential über mehr als 300 Millionen Euro für 2020/2021. Das MIL strebe eine Verdopplung des derzeitigen Bewilligungsvolumens an.

Auch das Bündnis für Wohnen werde fortgesetzt. Dieses wurde am 16. März 2017 gegründet. Das gemeinsame Ziel der Bündnispartner aus Wirtschaft und Politik ist es, mehr bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum zur Verfügung zu stellen, Mietpreis- und Belegungsbindungen zu schaffen und zu erhalten.

Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung