Kleingartenanlage gesichert

Die Stadtverordnetenversammlung hat den Bebauungsplan zum Angergrund beschlossen.

In ihrer Sitzung am 26. Januar hat das Stadtparlament den Bebauungsplan Nr. 162 „Kleingartenanlage Angergrund“ als Satzung verabschiedet. Am 2. Februar wurde sie im Amtsblatt veröffentlicht. Mit dem Bebauungsplan werden nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung der Anlage geschaffen. Der Entscheidung ging eine rund zweijährige Planungsphase und darin eingebettete Beteiligungsprozesse voraus. Die Öffentlichkeit und die zuständigen Behörden und Träger hatten die Möglichkeit zur Stellungnahme.

„Die Landeshauptstadt Potsdam unterstreicht damit einmal mehr das Ziel, die Flächen am Angergrund als Kleingärten dauerhaft und planungsrechtlich zu sichern“, sagt Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt.

Nachdem die Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2018 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 162 „Kleingartenanlage Angergrund“ gefasst hatte, wurde jetzt eine Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans beschlossen. Die Veränderungssperre hat zum Ziel, den Planungsraum während der Aufstellung des Bebauungsplans vor Maßnahmen zu schützen, die den Vorgaben des Bebauungsplans entgegenstehen – also zum Beispiel die Errichtung oder der Abbruch baulicher Anlagen.

Nach dem Baugesetzbuch gilt der Erlass einer Veränderungssperre zunächst für maximal zwei Jahre. Die Frist beginnt in der Regel mit dem Zeitpunkt der ortsüblichen Bekanntmachung. Mit dem Ablauf der Zwei-Jahres-Frist tritt die Veränderungssperre normalerweise außer Kraft. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Landeshauptstadt Potsdam am heutigen Tag tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Der jetzige Eigentümer des Grundstücks, die Immobiliengesellschaft Tamax, plante am Horstweg die Errichtung eines Wohnquartiers für 1200 Menschen. Im November 2018 wurden die vorhandenen Kleingärten geräumt, im Januar 2019 begannen die Abrissarbeiten. Gegen die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Veränderungssperre zog das Unternehmen vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) an. Die Richter stellten im Juli 2021 Formfehler fest und erklärten die damalige Version der Satzung zum Bebauungsplan und die darauf aufbauende erste Änderungssatzung für unwirksam. Am 22. September beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Erneuerung der Veränderungssperre zum Erhalt der Kleingärten.

„Der dauerhafte Erhalt dieser seit Jahrzehnten bereits gärtnerisch genutzten Flächen und deren Sicherung als Kleingärten ist zugleich auch ein wichtiger Bestandteil des Babelsberger Landschaftsraums“, sagt Rubelt zur aktuellen Entscheidung der Stadtverordneten. „Diese Flächen sollen auch zukünftig wieder wichtige Erholungsfunktionen erfüllen, nicht nur für die Babelsberger Bevölkerung.“