Keine Straßenbaubeiträge mehr für Außenbereiche

Bei Straßenbaumaßnahmen sollen für Grundstücke an Straßen, die vollständig im Außenbereich verlaufen, zukünftig keine Straßenbaubeiträge mehr erhoben werden.

Wie die Landeshauptstadt Potsdam mitteilte sieht das die Beschlussvorlage für eine geänderte Straßenbaubeitragssatzung vor, die der Stadtverordnetenversammlung am 14. September 2016 zur Beschlussfassung vorlegt werden soll. Unter den Außenbereich fallen alle Straßen und Grundstücke, die nicht durch Bebauungspläne belegt sind und die nicht zu einem zusammenhängend bebauten Ortsteil gehören.

Bei der derzeitigen Rechtslage durch die Straßenbaubeitragssatzung der Landeshauptstadt Potsdam müssen Grundstückseigentümer im Außenbereich beim Ausbau von Straßen, insbesondere auch beim Bau von Radwegen, zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden. Betroffen sind hiervon überwiegend Landwirte.

Durch Änderung des sogenannten Anlagebegriffes sei die vorgesehene Änderung möglich, heißt es in der Mitteilung. Die Landeshauptstadt Potsdam möchte das Radwegenetz besonders auch im Außenbereich, etwa mit Radschnellwegen, weiter ausbauen. Aber auch bei weiteren Straßenbauprojekten, wie etwa dem Ausbau der Templiner Straße, kann die neue Regelung greifen. Die Stadt erhofft sich mit dieser Änderung auch eine bessere Akzeptanz bei den Grundstückseigentümern für zukünftig geplante Baumaßnahmen.

Quelle: Pressemitteilung der Landeshauptstadt Potsdam, 1. September 2016