Grüne wollen Wohnungsgemeinnützigkeit wieder aufleben lassen

Bundestagsfraktion hat Gesetzentwurf für bezahlbares Wohnen vorgelegt

Um bezahlbares Wohnen möglich zu machen, hat die grüne Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser sehe die Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit vor, berichtete die Immobilien Zeitung.

Demnach sollen gemeinnützig agierende Wohnungsunternehmen, Steuerbefreiungen erhalten – auf die Körperschaft-, Gewerbe-, Grund- und Grunderwerbsteuer. Auch die Umsatzsteuer solle gesenkt werden. Zudem sollen gemeinnützige Wohnungsunternehmen eine Eigenkapitalrendite von 3,5% erwirtschaften können.

Unterstützt werden sollen laut Entwurf der Neubau und die Vermietung ebenso wie der Kauf von Belegrechten, schreibt die Zeitung weiter. Die Wohnungen dürften nur an Menschen mit niedrigem Einkommen vermietet werden und müssten sich in Regionen mit angespannter Wohnungslage befinden. Außerdem wollen die Grünen jährlich Bundesmittel in Höhe von drei Milliarden Euro für ein Investitionsprogramm für den Bau neuer, günstiger Wohnungen zur Verfügung stellen.

Gemeinnützige Wohnungsunternehmen handeln nicht gewinnorientiert, heißt es weiter. Die Mieten liegen unterhalb des Marktniveaus, Einnahmen werden für die Bewirtschaftung und den Bau neuer Wohnungen verwendet. Vor allem Wohnungsunternehmen der öffentlichen Hand würden so arbeiten.

Die Wohnungsgemeinnützigkeit, die die Grünen im Bundestag nun wieder aufleben lassen möchten, habe ihre Hochzeit wie in den 1920er-Jahren sowie in den 1950er- bis 1970er-Jahren gehabt, als große Wohnungsknappheit herrschte. 1990 sei sie angeschafft worden.

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, sagte zu dem Gesetzesentwurf: „Der Mangel an bezahlbaren Wohnungen lässt sich nicht vornehmlich durch Begrifflichkeiten wie eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit lösen – sondern er liegt vor allem darin begründet, dass in der Vergangenheit vielfach der politische Wille fehlte, für die Bezieher niedriger Einkommen dauerhaft ausreichend Unterstützung durch die soziale Wohnraumförderung zu gewähren. Während in Deutschland über Jahre hinweg gerade einmal knapp 530 Millionen Euro bundesweit pro Jahr für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung gestellt wurden, hat allein die Stadt Wien jährlich annähernd 700 Millionen Euro für diesen Zweck ausgegeben.

Überträgt man diese Wien-Förderung auf die Notwendigkeiten der Bundesrepublik, kommt ein Betrag von rund fünf Milliarden Euro pro Jahr heraus. Damit ließen sich dann auch leicht in Deutschlands Hotspots die Wiener Mieten dauerhaft günstig darstellen – dies allerdings bei allen bekannten Defiziten des Wiener Modells. Der Bund hat richtigerweise seine Zahlungen auf jährlich eine Milliarde Euro aufgestockt. Aber die gleichfalls zuständigen Bundesländer ziehen hier vielfach noch nicht ausreichend mit. Es geht also nicht um Worte, sondern um Taten, mit denen dauerhaft niedrige Mieten für bestimmte Zielgruppen angeboten werden können und die Wohnungsunternehmen dennoch sozial verantwortlich handlungsfähig bleiben, die Bestände pflegen und insbesondere klimaverträglich entwickeln können.“

Quellen: Immobilien Zeitung, GdW