GdW zum neuen Gebäudeenergiegesetz

Verbesserungen vorhanden, aber noch kein großer Wurf

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. nimmt Stellung zum neuen Gebäudeenergiegesetz der Bundesregierung.

„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung die Anforderungen an Neubauten mit dem Gebäudeenergiegesetz nicht erhöht. Dies entspricht den Forderungen der Wohnungswirtschaft im Sinne einer gangbaren Regelung zur Energiewende im Gebäudebereich“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Allerdings stellt der Entwurf – trotz der begrüßenswerten Zusammenführung von zwei Gesetzen und einer Verordnung – noch keinen großen Wurf dar. Denn er schafft nicht die notwendigen Voraussetzungen dafür, dass eine hohe Klimaschutzwirkung bei möglichst niedrigen Bau- und Bewirtschaftungskosten erreicht werden kann.

„Positiv ist aber, dass künftig Photovoltaikanlagen beim Primärenergiebedarf verbessert angerecht werden können. Wenn nun noch die Mieterstromverordnung kommt, und das Gewerbesteuergesetz (GewStG) angepasst wird, könnten Photovoltaikanlagen bei neu errichteten Mehrfamilienhäusern einen erheblichen Schub erhalten.

Leider führt der Entwurf die drei ordnungsrechtlichen Regeln Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) zusammen, ohne methodische Änderungen oder echte Vereinfachungen vorzunehmen. Eine methodische Vereinfachung und Anpassung der Anforderungsgrößen an die Ziele der Energiewende steht noch aus.“

Weitere Informationen finden Sie unter: Wohnungswirtschaft zum Gebäudeenergiegesetz