Für mehr Lebensqualität und die Reduzierung der Lärmbelastung

Noch bis zum Freitag, 2. Dezember 2016, können die Potsdamer in den Entwurf zur Lärmaktionsplanung Einsicht nehmen und wichtige Vorschläge und Hinweise zu dem Entwurf abgeben.

Der im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in den Jahren 2008 und 2011 für die Landeshauptstadt Potsdam erarbeitete Lärmaktionsplan wird in diesem Jahr überarbeitet und fortgeschrieben. Rechtsgrundlage für die Lärmaktionsplanung ist der § 47d Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist dabei ein wesentlicher Punkt. Der Landeshauptstadt Potsdam ist eine rege und konstruktive Beteiligung sehr wichtig und sie bittet deshalb alle betroffenen Bürger sich aktiv an der öffentlichen Auslegung zu beteiligen. Mit einer aktiven Beteiligung an der Lärmaktionsplanung können alle zu einer Verbesserung der Lebensqualität in der Landeshauptstadt Potsdam beitragen.

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Stadtverwaltung Potsdam, Bereich Umwelt und Natur, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, Haus 20, 1. OG, Zimmer 108, zu folgenden Servicezeiten:

Montag und Mittwoch 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Der Entwurf kann außerdem online unter www.potsdam.de/laermaktionsplan eingesehen werden.