Bundesverfassungsgericht kippt Mietendeckel

Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin sei nichtig, lautet das Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hat den Mietendeckel gekippt. Foto: Udo Pohlmann/Pixabay

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt.

Das Gericht begründet seine Entscheidung mit der „konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit“, was die Regelungen zur Miethöhe für ungebundenen Wohnraum betrifft. „Die Länder sind nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat“, heißt es in der Mitteilung des BVG. Der Bundesgesetzgeber habe das Mietpreisgesetz bereits abschließend geregelt. Da das MietenWoG Bln im Kern ebenfalls die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum regele, sei es insgesamt nichtig, so die Karlsruher Verfassungsrichter.

Insgesamt 284 Bundestagsabgeordnete aus CDU und FDP hatten eine Normenkontrollklage gegen den am 23. Februar 2020 in Kraft getretenen Mietendeckel eingereicht – sie hatten das Gesetz für unvereinbar mit der grundgesetzlichen Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen gehalten.

Die Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier.

Das Berliner „Bündnis gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn“ ruft als Reaktion auf das Urteil für heute Abend, 18 Uhr, zu einer Spontan-Demo mit Topfdeckeln am Hermannplatz auf und fordert weiterhin einen „Bundesdeckel“.

Quellen: Bundesverfassungsgericht, Bündnis gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn