Bundesumweltministerium legt Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz vor

Das Bundesumweltministerium strebt deutlich höhere Recyclingquoten an.

Mit einem neuen Wertstoffgesetz will das Ministerium unter anderem dafür sorgen, dass mindestens 72 Prozent der Kunststoffabfälle, die bei privaten Haushalten anfallen, als Rohstoff weiterverwendet werden. Die Sammlung und das Recycling von Wertstoffen sollen deshalb noch effizienter und einfacher werden.

Die bisherige gelbe Tonne soll in eine Wertstofftonne umgewandelt werden und den Einsatz recyclingfähiger Materialien fördern. Zusätzlich zu Verpackungen können dann auch andere Haushaltsabfälle aus Kunststoff und Metall gesammelt werden. Bis zu 5 Kilogramm Wertstoffe pro Einwohner und Jahr lassen sich so zusätzlich hochwertig recyceln. Zukünftig gilt die Produktverantwortung – also die Verantwortung der Hersteller und des Handels für die Entsorgung eines Produktes – nicht nur für Verpackungen sondern auch für weitere Produkte aus Kunststoff und Metall.

Der Arbeitsentwurf wird nun den betroffenen Verbänden, den Kommunen und den Ländern vorgestellt. Bis zum Jahresende beabsichtigt das Bundesumweltministerium einen Referentenentwurf vorzulegen. Dem Bundeskabinett wird das Bundesumweltministerium den Gesetzentwurf im kommenden Jahr vorlegen. Darauf folgen die Beratungen in Bundestag und Bundesrat.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat hierzu eine Pressemitteilung herausgegeben.