Bundestag verabschiedet EEG-Novelle

Wohnungswirtschaft reagiert positiv auf die Gesetzesreform

Foto: Ulrike Leone/Pixabay

Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eingebrachte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet. Damit wird der Weg bereitet für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien und das Gelingen der Energiewende.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Mit der EEG-Novelle 2021 setzen wir ein klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr Erneuerbare Energien. Erstmals verankern wir gesetzlich das Ziel der Treibhausgasneutralität noch vor dem Jahr 2050 in der Stromversorgung in Deutschland. Zugleich legen wir die notwendigen Schritte fest, um das Ziel von 65 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 zu erreichen. Dazu führen wir ein ganzes Bündel an Einzelmaßnahmen ein – von einer erleichterten Eigenversorgung bis hin zur finanziellen Beteiligung der Kommunen bei Ausbau der Windenergie an Land. Schon der Umfang der Novelle zeigt: Das ist ein großer und zentraler Schritt für die Energiewende.“

Das neue EEG soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten und die Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien neu regeln. Es legt fest, in welcher Geschwindigkeit die einzelnen Technologien wie Wind und Photovoltaik in den nächsten Jahren ausgebaut werden, damit das 65 Prozent-Ziel 2030 erreicht werden kann. Jährlich werde in einem stringenten Monitoringprozess überprüft, ob die Erneuerbaren Energien tatsächlich in dieser gewünschten Geschwindigkeit ausgebaut werden, teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit. Das neue EEG 2021 schaffe zudem die Instrumente, um jederzeit kurzfristig nachsteuern zu können, wenn sich Hemmnisse abzeichnen.

Zugleich werden die Förderbedingungen für die einzelnen Energien neu geregelt. Im Interesse der Akzeptanz können sich die Kommunen an Windanlagen finanziell beteiligen. Bei der Photovoltaik wird der sog. „atmende Deckel“ neu geregelt und der Mieterstrom deutlich attraktiver ausgestaltet. Die Vergütungsbedingungen für große Photovoltaik-Dachanlagen werden verbessert; sie können künftig zwischen Ausschreibungen und einer auf den Eigenverbrauch optimierten Förderung wählen. Der Eigenverbrauch bei allen Solaranlagen wird gestärkt und vereinfacht, die Anforderungen an die Digitalisierung werden weiterentwickelt.

Solaranlagen, die nach 20jähriger Förderung zum Jahreswechsel aus der Förderung fallen, erhalten eine unbürokratische und einfache Lösung, damit sie weiterbetrieben werden können. Windenergieanlagen an Land, deren Förderzeitraum ausläuft, sollen sich in Ausschreibungen um eine Anschlussförderung bewerben können, die bis 2022 läuft. Dazu sei noch eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission erforderlich.

Der Spitzenverband der deutschen Wohnungswirtschaft GdW begrüßt die EEG-Reform. „Die beschlossene EEG-Reform ist ein guter Schritt auf dem Weg hin zu dem überfälligen Paradigmenwechsel in der Klimaschutzpolitik in Deutschland. Endlich sind die Steine für einen attraktiven und sinnvollen Mieterstrom aus dem Weg geräumt. Dieser Paradigmenwechsel ist dringend notwendig, um Quartierslösungen zu ermöglichen und die lokale Stromversorgung durch Photovoltaikanlagen massiv auszubauen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Durch die Reform werde Photovoltaikstrom nun stärker als bisher in die Städte gelangen können, da durch die Änderung beim Mieterstrom künftig auch Quartiersansätze ermöglicht werden. So könnten PV-Anlagen auf Gebäuden oder in Quartieren einen größeren Beitrag für die Energiewende und den Klimaschutz leisten.

Darüber hinaus solle sichergestellt werden, dass die Gewerbesteuerbefreiung für die Vermietungserträge trotz Mieterstrom erhalten bleibt. „Mit dem Entschließungsantrag soll es endlich eine Abkopplung der Frage der Gewerbesteuer auf Vermietung von der Bereitstellung von Energie aus selbstproduziertem Strom geben. Dadurch wird das Modell Mieterstrom für Vermieter endlich attraktiv, da die Anlagen ihnen keine steuerlichen Nachteile bescheren“, sagt Gedaschko. „Die Wohnungswirtschaft erwartet nun eine schnelle Umsetzung der Entschließung.“

Durch die Stärkung des Eigenverbrauchs im Rahmen der Reform können mehr Erneuerbaren-Anlagen ihren Strom selbst verbrauchen, ohne dass Steuern und Abgaben gezahlt werden müssen. Bisher war der Eigenverbrauch von Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10kW befreit, nun ist dies bis zu 30 kW der Fall.

Die Wohnungswirtschaft begrüßt auch die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Mieterstrom durch die Anhebung des Mieterstromzuschlags. Allerdings unterscheide sich die Behandlung von Mieterstrom- und Eigenverbrauchsanlagen nach wie vor erheblich zu Ungunsten der Mieter, heißt es von Seiten des GdW. Diese Benachteiligung der Mieter gegenüber selbstnutzenden Eigentümern sei leider nicht beendet worden. Auch Mieter, die Mieterstrom beziehen, sollten als Eigenversorger gelten.

„Das Problem der Anlagenzusammenfassung wurde ebenfalls gelöst: Solaranlagen, die nicht an demselben Anschlusspunkt betrieben werden, werden als Mieterstromanlagen nicht zusammengefasst“, freut sich der GdW.

Die Wohnungswirtschaft begrüße auch die Klarstellung der Zulässigkeit des Lieferkettenmodells. Das bedeutet, dass der Mieterstrom künftig nicht nur vom Anlagenbetreiber, sondern auch von einem Dritten an die Letztverbraucher geliefert werden darf.

„Einige Punkte waren bereits im Regierungsentwurf enthalten. Aber es ist wirklich bemerkenswert, was die parlamentarische Debatte gegenüber dem Regierungsentwurf zusätzlich erreicht hat. Wir gehen davon aus, dass auf dieser Basis nun endlich mehr Mieterstrommodelle entstehen können“, sagt GdW-Präsident Gedaschko.

Der GdW hatte schon im Vorfeld eine Reform des EEG gefordert: „Um die Energiewende in Wohnquartieren zum Erfolg zu führen, muss Mieterstrom, der umweltschonend vor Ort erzeugt und im ganzen Wohnquartier genutzt werden kann, sowohl für Energieversorger als auch für Gebäudeeigentümer wirtschaftlich machbar werden. Dafür gilt es, die wirtschaftliche Benachteiligung der Mieter gegenüber selbstnutzenden Eigentümern zu beenden und größere Mieterstromanlagen zu ermöglichen“, hieß es dazu in einer Mitteilung des Verbands vom November. Den Appell vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. und dem Verband kommunaler Unternehmen zur EEG-Novelle finden Sie hier.

Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), GdW