Bundestag hat Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen

Regelungen gelten weitere fünf Jahre / Anspruch der Mieter auf Rückzahlung bei Verstößen erweitert

Der Deutsche Bundestag hat am 14. Februar den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse beschlossen. Den Gesetzesentwurf eingebracht hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

„Es ist eine ganz wichtige Weichenstellung, dass die Mietpreisbremse für weitere fünf Jahre fortgeschrieben wird und eine dämpfende Wirkung auf überhitzte Mietmärkte ausüben kann“, so Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht. „Die Wirksamkeit der Mietpreisbremse hat eine Studie des DIW belegt. Mit dem Gesetz sorgen wir auch dafür, dass Mieterinnen und Mieter zu viel gezahlte Mieter einfacher zurückfordern können. Damit setzen wir ein klares Signal gegen schwarze Schafe unter den Vermietern, die die Vorgaben der Mietpreisbremse nicht einhalten.“

Die durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21. April 2015 eingeführten Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (sogenannte „Mietpreisbremse“) hätten dort, wo sie durch Erlass einer Rechtsverordnung der jeweiligen Landesregierung zur Anwendung kommen, den Mietenanstieg verlangsamt, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums. Daher solle es den Ländern für weitere fünf Jahre ermöglicht werden, ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 sollen alle Rechtsverordnungen außer Kraft treten.

Das Gesetz sehe darüber hinaus vor, dass der Anspruch des Mieters oder der Mieterin gegen den Vermieter auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete wegen Überschreitens der zulässigen Miete bei Mietbeginn erweitert werden soll. So solle das Potential der Mietpreisbremse besser ausgeschöpft werden, heißt es von Seiten des BMJV.

Wie der rbb berichtete, hätten dem Gesetzentwurf der Bundesregierung CDU/CSU, SPD und Grüne zugestimmt, während ihn FDP und AfD abgelehnt hätten und die Linke sich enthalten habe. Grüne und Linke hielten demnach die Regelungen für nicht weitgehend genug und verlangten eine weitere Verschärfung. FDP und AfD sprachen sich laut rbb dagegen strikt gegen Eingriffe in den Wohnungsmarkt durch die Mietpreisbremse oder den noch weiter gehenden Berliner Mietendeckel aus. Der FDP-Politiker Daniel Föst habe laut des Berichts von „sozialistischer Preiskontrolle“ gesprochen, der AfD-Politiker Stephan Brandner von „sozialistischem Unfug“. Für die Union sei die Mietpreisbremse „nur Mittel zum Zweck“ Die Verlängerung sei mit der klaren Erwartung an die Länder verknüpft, dass jetzt auf dem Wohnungsmarkt etwas passiere, um Wohnraum zu schaffen.

Der deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die Entscheidung des Deutschen Bundestags. Auch die Möglichkeit, zu Unrecht gezahlte und überhöhte Miete zurückzufordern, sei richtig, kommentierte DMB-Präsident Lukas Siebenkotten und fügte hinzu: „Diese Nachbesserungen reichen aber noch nicht aus. Die Mietpreisbremse muss bundesweit gelten und Ausnahmen, wie die Vormiete, wonach der Vermieter bei einer Wiedervermietung der Wohnung die Miete aus dem früheren Mietverhältnis fordern darf, egal, wie hoch sie ist, müssen gestrichen werden.“ Siebenkotten fordere daneben die Bundesregierung auf, auch wirksame Maßnahmen gegen Mietsteigerungen in bestehenden Mietverhältnissen zu treffen. Der Präsident des Deutschen Mieterbundes schlug vor, Mieterhöhungsmöglichkeiten innerhalb von drei Jahren auf sechs Prozent beziehungsweise auf die Inflationsrate abzusenken und die Wuchervorschrift des Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetz so zu reformieren, dass sie wieder anwendbar ist.

„Verlängerung der Mietpreisbremse führt zu Vertrauensverlust“, schrieb hingegen der Spitzenverband der deutschen Wohnungswirtschaft (GdW) als Reaktion auf die Verlängerung der Mietpreisbremse. „Die Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2025 zeigt vor allem eines: Die in den letzten Jahren getroffenen Maßnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland waren in großer Breite bei weitem nicht ausreichend. Damit stellen sich die Beteiligten letztlich selber ein schlechtes Zeugnis aus“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Er erinnerte in seinem Statement daran, dass bei Einführung der Mietpreisbremse das klare Bekenntnis abgegeben worden sei, die Regelung auf höchstens fünf Jahre zu begrenzen und während dieser Zeit Maßnahmen zu ergreifen, um Abhilfe gegen angespannte Wohnungsmärkte zu treffen. „Statt Gesetze zur Baulandmobilisierung, zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, B-Pläne und den Aufbau von mehr Kapazitäten in den Ämtern auf den Weg zu bringen, hat man sich in den letzten Jahren mit immer stärkeren Eingriffen im Mietrecht beschäftigt“, sagte Gedaschko. Zudem sei unverständlich, warum für die im Grunde verständliche Rückzahlung bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse „willkürlich der Zeitraum von 30 Monaten gewählt wurde. Eine Jahresfrist wäre angemessen gewesen. Sie hätte völlig gereicht, um den gewünschten Zweck zu erfüllen“, so Gedaschko. „Statt die Mietpreisbremse ständig anzupassen, muss es Ziel sein, diese überflüssig zu machen. Und das gelingt nur durch ein ausreichendes Angebot an bezahlbaren Wohnraum.“

Quellen: BMJV, GdW, DMB, rbb