Bundesrat billigt Gebäudeenergiegesetz

Neuerungen treten drei Monate nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft – frühestens im Oktober 2020

Für die energetischen Anforderungen von Neubauten und Bestandsgebäuden gelten künftig einheitliche Regelungen. Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 das so genannte Gebäudeenergiegesetz gebilligt. Es gehört zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und soll dazu beitragen, den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu minimieren.

Erreicht werden sollen die Energieeinsparungen durch eine effiziente Anlagetechnik und einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz. Der verbleibende Energiebedarf soll zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Der Gesetzesbeschluss schreibt vor, wie sie zur Wärme- und Kälteversorgung einzusetzen sind.

Außerdem sieht er ein Einbauverbot für Ölheizungen ab 2026 vor und bestimmt, dass Gas- und Ölheizungen, die seit 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, nur 30 Jahre lang betrieben werden dürfen. Für diejenigen, die ihre alte Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Modell ersetzen lassen, gibt es eine Austauschprämie.

Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in zahlreichen Punkten geändert und dabei viele Anregungen des Bundesrates übernommen. So wurden mit dem Gesetzesbeschluss die Erneuerbaren Energien mit Photovoltaik-Strom und Biomethan gezielt gestärkt. Außerdem enthält er innovative Ansätze mit Regelungen zu Wasserstoff, Grauer Energie, CO2-Bilanzierung und der Berücksichtigung synthetischer Brennstoffe. Letzteres hatten die Länder ausdrücklich gefordert. Gleiches gilt für das nunmehr beschlossene Verbot von Kohlekesseln.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Drei Monate später soll das Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten – also frühestens im Oktober dieses Jahres.

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat, dass der Bundestag das Energiesparrecht für Gebäude zusammengeführt hat. Zugleich betont er, dass es bei der Entwicklung von klimapolitisch notwendigen Gebäudesanierungsstrategien auch darum gehen muss, die Belange der Mieterinnen und Mieter zu berücksichtigen. Für den zügigen Ausbau einer CO2-neutralen Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien müssten außerdem entsprechende Rahmenbedingungen und Anreize geschaffen werden.

Die Erläuterungen zur Beschlussvorlage können Sie hier abrufen.

Quelle: BundesratKOMPAKT