Bundeskabinett beschließt Wohngeld- und Mietenbericht 2018

Trotz Wohnungsneubau bleibt die Wohnraumsituation angespannt

Die Bautätigkeit lag 2017 um 80 Prozent höher als es noch 2009 der Fall war, heißt es in der Pressemitteilung der Bundesregierung. 285.000 Wohnungen sollen so fertig gestellt worden sein. Der Bericht enthalte Aussagen über die Entwicklung der Mieten für Wohnraum sowie über die Höchstbeträge für Miete und Belastung, die Mietenstufen und die Höhe des Wohngelds. Mit dem Bericht erfülle die Bundesregierung die Vorgabe aus dem Wohngeldgesetzes (WoGG), welches den Bundestag dazu verpflichte, alle zwei Jahre über die Durchführung des Wohngeldgesetzes zu berichten, heißt es.

Wie aus dem Wohngeld- und Mietenbericht 2018 hervorgehe, sei die Situation am deutschen Wohnungsmarkt regional sehr unterschiedlich. Auf der einen Seite zeichne der Markt insbesondere in wachsenden Regionen und Städten Wohnungsengpässe, steigende Mieten und Preise auf. Andererseits stehe dieser Entwicklung der ländliche oder strukturschwache Raum mit Wohnungsleerständen und stagnierenden Mieten gegenüber.

Laut Wohngeld- und Mietenbericht 2018 sind die Angebotsmieten bei Wohnungsinseraten im Berichtszeitraum 2016 bis 2018 bundesweit um jährlich rund fünf Prozent gestiegen. In den Innenstädten der großen Metropolen soll der Zuwachs bei rund sechs Prozent liegen, heißt es.

Die Bestandsmietenentwicklung zeige eine jährliche Steigerungsrate von knapp 1,6 Prozent im gleichen Untersuchungszeitraum auf. Weiter heißt es, dass die durchschnittliche Bruttokaltmiete im Jahr 2017 bei 7,36 Euro je Quadratmeter/Monat im Bestand lag. Bei einer durchschnittlichen Wohnfläche von 70 Quadratmetern entspräche das einer Bruttokaltmiete von knapp 515 Euro im Monat.

Bund, Länder und Kommunen hatten beim Wohngipfel am 21. September 2018 eine Wohnraumoffensive verabschiedet, um die Wohnraumsituation zu entspannen und der wachsenden Nachfrage gerecht zu werden, heißt es. Diese sehe die Schaffung von 1,5 Millionen neuen Wohnungen bis 2021 vor. Im Jahr 2017 habe „der Bund rund 4,4, Millionen Haushalte mit 17,5 Milliarden Euro durch Wohngeld oder Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung“ unterstützt. Elf Prozent aller Haushalte sollen so von der Entlastung bei Wohnkosten profitiert haben. Ab 2020 trete die Reform des Wohngeldes in Kraft. Laut Bundesregierung gelte dies für 660.000 Haushalte, von denen 180.000 Haushalte einen erstmaligen oder erneuten Anspruch auf Wohngeld erhalten sollen. Weiter sollen von diesen rund 25.000 Haushalte von der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder der Sozialhilfe in den Bezug von Wohngeld wechseln, heißt es.

Quelle: Die Bundesregierung