Bezahlbarer Wohnraum für mehr Menschen

Der Brandenburger Landtag beschloss das Gesetz über soziale Wohnraumförderung.

Der Countdown zur Landtagswahl in Brandenburg am 1. September läuft. Bei der vorletzten Sitzungswoche hat der Landtag am 15. Mai ein Gesetz über soziale Wohnraumförderung beschlossen. Menschen mit niedrigen Einkommen oder/und Behinderungen, Senioren, Studierende und Auszubildende sollen künftig leichter an Wohnungsberechtigungsscheine und damit an mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen gelangen. Wohnen solle für alle Menschen bezahlbar bleiben, so die rot-rote Landesregierung. Das Gesetz wurde gemeinsam mit dem Brandenburger Bündnis für Wohnen erarbeitet.

Die Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine werden der aktuellen Preisentwicklung und den demographischen Bedürfnissen angepasst. Dabei steigen die Grenzwerte für einen Singlehaushalt und der Kinderzuschlag stärker als für einen Zweipersonenhaushalt und weitere Personen. Grund dafür sei, dass Einpersonenhaushalte und Haushalte mit Kindern einem besonderen Armutsrisiko unterlägen, so das zuständige Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Bei den jetzt im Gesetz verankerten Einkommensgrenzen soll es nicht bleiben: Alle vier Jahre wird die Höhe künftig automatisch an die Einkommensentwicklung in Brandenburg angepasst.

Zusätzlich werden gemeinschaftliche Wohnformen besser in die Wohnraumförderung einbezogen. So soll es künftig möglich sein, einen gemeinsamen Haushalt zu begründen, auch wenn man vor dem Gesetz nicht miteinander verwandt ist. Das erleichtert die Gründung von Studenten-, Behinderten- oder Senioren-WGs. Nach Auszug oder Tod eines WBS-Inhabers dürfen nahe Haushaltsangehörige in der Wohnung bleiben. Sie brauchen keinen neuen Antrag zu stellen.

Neue Einkommensgrenzen:

1-Personen-Haushalt: 15.600 Euro (bisher 12.000 Euro)

2-Personen-Haushalt: 22.000 Euro (bisher 18.000 Euro)

Weitere Person: 4.900 Euro (bisher 4.100 Euro)

Zuschlag pro Kind: 2.000 Euro (bisher 500 Euro)