Bezahlbarer Wohnraum braucht Definition

In der BBU Beitragsreihe „Blinklicht“ geht es im zweiten Teil um die Definition einer „Bezahlbarkeit“ des Wohnens.

Bezahlbares Wohnen scheine ein Modewort zu sein, schreibt Dr. Wolfgang Schönfelder, Leiter der Landesgeschäftsstelle des Verbands Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) in Potsdam. 560.000 Einträge verzeichne man auf Google. Medien und Gruppen verschiedenster Art benutzen „den Begriff, ohne ihn zu erklären“. Schönfelder erläutert, dass zur Jahrhundertwende ein Viertel des Haushaltsnettoeinkommens für die Bruttowarmmiete erstrebenswert gewesen sei und ähnliche Ansätze auch heute noch existierten. Bei diesem Pauschalansatz variierten die Werte zwischen 30 und 40 Prozent.

Schönfelder stützt sich auf die Definition des „Bündnis für Wohnen im Land Brandenburg“ und empfiehlt, dass diese von den Kommunen genutzt werden sollte:

Es bestehen Hinweise auf eine Gefährdung der Bezahlbarkeit des Wohnens, wenn dauerhaft mehr als ein Drittel (33 %) des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens für die Warmmiete (inkl. kalte und warme Betriebskosten) aufgewendet werden müssen. Von einer mangelnden Bezahlbarkeit des Wohnens ist vor allem dann auszugehen, wenn nach Abzug der Warmmiete nicht ein definierter absoluter Mindestbetrag als monatliches Haushaltsbudget für die Lebensführung verbleibt.

Der definierte Mindestbetrag beträgt:

  • Ein-Personen-Haushalt: 670 Euro
  • Zwei-Personen-Haushalt: 1005 Euro
  • Drei-Personen-Haushalt: 1234 Euro
  • Vier-Personen-Haushalt: 1463 Euro

Die definierten Pauschalwerte sieht Schönfelder jedoch aus drei Gründen bedroht:

  • Erstens habe Deutschland den größten Niedriglohnsektor Europas, das wirke sich auf die Wohnkaufkraft aus.
  • Zweitens führten steigende Standards und Anforderungen zur Erhöhung der Mietpreise, was die vorhandene Wohnkaufkraft belaste.
  • Drittens entwickelten sich Betriebskosten zunehmend in Richtung der Nettokaltmiete.

Laut Schönfelder könnten bei Anwendung der Definition durch die Kommunen unter anderem passgenaue Bedarfe strukturiert, Konsequenzen für Wohnungsneubau und Modernisierung abgeleitet und Fehlallokationen vermieden werden.

 Quelle: BBU