Berliner Mietpreisbremse verlängert

Die Höhe der zulässigen Miete wird bis Mai 2025 gedeckelt.

Berlins Bausenatorin Katrin Lompscher. Foto: Marco Urban

In seiner Sitzung am 19. Mai hat der rot-rot-grüne Senat von Berlin die Verordnung zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn gemäß § 556d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Mietenbegrenzungsverordnung) verabschiedet. Federführend war die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher (Die Linke).

Mit der Verordnung wurde Berlin wiederum zu einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet sei. Bei Wiedervermietung einer Wohnung darf nach den Regelungen zur Mietpreisbremse im Bürgerlichen Gesetzbuch deshalb auch in den kommenden fünf Jahren grundsätzlich nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden.

Damit gilt die Mietpreisbremse in ganz Berlin bis Ende Mai 2025.