Berliner Mietendeckel: Kritik und Zuspruch

GdW-Gutachten erklärt Pläne für verfassungswidrig, Berliner Mieterverein begrüßt Mietendeckel

Die Debatte um den Berliner Mietendeckel reißt nicht ab: Nachdem Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) die zentralen Inhalte des Referentenentwurfs zum Mietendeckel vorgestellt hat, regt sich weiter Kritik an den Plänen.

Ein vom ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, im Auftrag des GdW erstelltes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass ein per Landesgesetz eingeführter Mietendeckel verfassungswidrig sei: „Der Landesgesetzgeber von Berlin verfügt nach dem Grundgesetz unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt über eine Gesetzgebungskompetenz zur Einführung eines sogenannten Mietendeckels“, heißt es in dem Gutachten.

Papier begründe laut des GdW die Verfassungswidrigkeit damit, dass durch einen Landesmietendeckel für ein und denselben  Sachverhalt – nämlich den Mietpreis für Wohnraum – im Land Berlin unterschiedliche gesetzgeberische Anordnungen gelten würden: Zum einen die Vorschriften des im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten sozialen Mietrechts und zum anderen die dazu im Widerspruch stehenden Regelungen durch den Mietendeckel. Damit wäre die Rechtsordnung an dieser Stelle widersprüchlich. Ergo: Das Land Berlin habe keine Gesetzgebungskompetenz für einen Landesmietendeckel, die juristische Vollkompetenz liege beim Bundesgesetzgeber. Das Mietpreisrecht sei abschließend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

„Ein Mietendeckel auf Landesebene entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage und ist juristisch unhaltbar. Dieses Ergebnis gilt nicht nur für Berlin, sondern auch für alle anderen Bundesländer in Deutschland“, so GdW-Präsident Gedaschko. Er habe die Berliner Landesregierung aufgefordert, echte Lösungen für den Wohnungsmarkt zu finden.

Unterdessen befürwortet der Berliner Mieterverein (BMV) die Pläne für den Mietendeckel. Der Entwurf helfe, „willkürlich festgelegte Mietkosten zu unterbinden“, zitiert der rbb den stellvertretenden Geschäftsführer des Mietervereins, Sebastian Bartels. Von einem Mietendeckel würden auch die Vermieter profitieren – vor allem jene, die sich bisher sehr zurückgehalten hätten. Bartels begrüße zudem die geplante bei 1,40 Euro gedeckelte Umlage für Modernisierungskosten. Derzeit werde „irgendeine Summe“ aufgerufen, zitiert der rbb den stellvertretenden BMV-Chef. In einer Pressemitteilung vom 30. August 2019 führt der BMV zudem an, dass nicht der Mietendeckel eine Gefahr für die Stadt darstelle, sondern die hohen Mieten. Die Pressemeldung finden Sie hier.

Das vom GdW beauftrage Rechtsgutachten finden Sie hier. Eine kurze Zusammenfassung gibt es hier.

Quelle: GdW, rbb