Berlin: Senat gegen Enteignung

Die Landesregierung befürwortet aber mehr Wohnraum in öffentlicher Hand.

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Der Berliner Senat hat sich nach einem Bericht des rbb auf eine gemeinsame Stellungnahme zum Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co“ geeinigt. Darin bekenne sich die rot-rot-grüne Koalition zwar deutlich zum grundsätzlichen Ziel der Initiative, in Berlin mehr Wohnungen durch kommunale Wohnungsbaugesellschaften oder Genossenschaften zu bewirtschaften.

Die Forderung nach einer Enteignung wolle der Senat aber nicht ausdrücklich. Stattdessen verweise er vor allem auf seine bisherigen wohnungspolitischen Maßnahmen und benenne die Risiken, die das geforderte Vergesellschaftungsgesetz mit sich bringen würde. An erster Stelle verweise die Landesregierung auf anstehende Entschädigungsleistungen für die rund 226 000 betroffenen Wohnungen in Höhe von 29 bis 39 Milliarden Euro. Nicht eingerechnet seien Erwerbsnebenkosten. Ein Enteignungsgesetz hätte nach Einschätzung des Senats weitreichende Folgen und wäre politisch wie juristisch umstritten. Dagegen bekräftige der Senat sein Ziel, den Bestand kommunaler Wohnungen durch Neubau und Ankauf zu erhöhen – auf dann insgesamt 400 000 Wohnungen.

Die drei Koalitionspartner hätten in dieser Frage keine einheitliche Linie, so der rbb. Die Linke unterstütze das Ziel des Volksentscheids, auch die Grünen können sich unter Umständen eine Enteignung von Wohnungsunternehmen vorstellen. Die SPD sei indes strikt dagegen.

Der Volksentscheid findet in Berlin parallel zur Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl am 26. September statt. Die Wahlberechtigten können dann darüber abstimmen, ob Immobilienkonzerne mit mehr als 3 000 Wohnungen gegen eine Entschädigung enteignet werden sollen. Die Initiatoren des Volksentscheids schätzen die Kosten für eine Kompensation auf 7,3 bis 13,7 Milliarden Euro.