BBU: Befristete Änderungen des Mietrechts sind tragbar

Statement von Vorständin Maren Kern zum Maßnahmenpaket der Bundesregierung

 

Zu dem am 23. März vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmenpaket, unter anderem zum Mietrecht, erklärte BBU-Vorständin Maren Kern:

„Wir verstehen, dass die Bundesregierung den von den Auswirkungen der Pandemie betroffenen Mieterinnen und Mietern Sicherheit geben will. Dazu sind die heute auf den Weg gebrachten befristeten Änderungen des Mietrechts ein tragbarer Schritt. Dabei darf aber nicht vergessen werden: Bei den Wohnungsunternehmen laufen die Ausgaben weiter. Weniger Einnahmen könnten deshalb zu einem Liquiditätsengpass in der Schlüsselbranche Wohnungswirtschaft führen. Das wiederum hätte schwerwiegende Folgen für Handwerk und Baugewerbe und könnte zu einer sich selbst verstärkenden wirtschaftlichen Abwärtsspirale führen. Deshalb sind neben den gesetzlichen Änderungen auch direkte, unbürokratische und schnelle Finanzhilfen für Mieterinnen und Mieter notwendig. Ansatzpunkte hierfür: eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent oder Hilfen für Soloselbständige, Kleinunternehmer und Kunstschaffende, vor allem aber die zügige Einrichtung des von Wohnungswirtschaft und Mieterverein geforderten Wohnsicherungs-Fonds. Er muss jetzt parallel zum Gesetzgebungsverfahren vorangebracht werden.“

Quelle: BBU