Ausweitung der Wohnraumförderung in Potsdam

Die Verwaltung legt der Stadtverordnetenversammlung am 13. September einen Selbstbindungsbeschluss zur Ausweitung der Fördergebiete für die Wohnraumförderprogramme des Landes Brandenburg vor.

Die Fördergebiete werden durch diesen Beschluss als Gebiete für die Förderprogramme des Landes Brandenburg festgelegt. Gleichzeitig soll der Oberbürgermeister durch die Stadtverordneten beauftragt werden, eine weitere Ausweitung der Fördergebiete anzustreben. Das gilt insbesondere für das Entwicklungsgebiet Krampnitz, um auch dort sozialen Wohnungsbau mit Landesförderung zu ermöglichen.

Das Land Brandenburg verlangt von den Städten und Gemeinden im Land Brandenburg Selbstbindungsbeschlüsse zu den Fördergebietskulissen der Wohnungsbauförderung. Nur in solchen Gebietskulissen ist die Förderung von Wohnraum nach den Förderprogrammen des Landes Brandenburg möglich.

Die 33 Fördergebiete sind das Ergebnis der Abstimmung mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und dem Landesamt für Bauen und Verkehr. Es konnte eine deutliche Ausweitung im Vergleich zu den bisher geltenden Kulissen erreicht werden. Gemessen an der Fläche wurde die Förderkulisse verdoppelt, von 1.030 Hektar auf 2.084 Hektar.

Die neuen Förderkulissen umfassen nahezu alle Flächen des Flächennutzungsplanes südlich des Sacrow-Paretzer Kanals, auf denen Wohnungsbau möglich ist. So wurden Bereiche in Golm, Eiche, Bornstedt, am Griebnitzsee, in der Medienstadt Babelsberg, in der Jägervorstadt, in der Nauener Vorstadt, am Kirchsteigfeld, in Potsdam West und in der Templiner Vorstadt in die Fördergebietskulisse aufgenommen. Auch bestehende Gebiete, wie z. B. Babelsberg Nord und Süd, Drewitz, Schlaatz und Waldstadt wurden räumlich erweitert.

Die Landeshauptstadt strebt in Abstimmungen mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und dem Landesamt für Bauen und Verkehr eine weitere Ausweitung der Fördergebiete an, möglichst auf die gesamte Stadt. Mindestens sollten aber zukünftige Bauflächen des Flächennutzungsplanes und das Entwicklungsgebiet Krampnitz in die Förderkulissen aufgenommen werden, um auch dort sozialen Wohnungsbau mit Landesförderung zu ermöglichen. Für den Entwicklungsbereich Krampnitz werden Mietpreis- und Belegungsbindungen für 20% der zukünftigen Wohnfläche angestrebt. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Aufnahme des Gebietes in die Förderkulissen nötig.

Auf dieser Karte sind die 33 Fördergebiete aufgeführt.

Quelle: Pressemitteilung der Landeshauptstadt Potsdam, 1. September 2017