Anliegerpflichten im Winter

Aufgrund der gegenwärtig auftretenden Witterungsbedingungen bittet die Landeshauptstadt Potsdam alle Grundstückseigentümer und Anlieger um besondere Beachtung der Anliegerpflichten im Bereich der Gehwege und Fahrbahnbereiche.

Für die Sicherheit auf den Straßen- und Radwegen sowie öffentlichen Plätzen in Potsdam hat die Landeshauptstadt auf Grundlage der geltenden Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung die Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) mit der Durchführung des Winterdienstes beauftragt. Der Winterdienst arbeitet dabei in Dringlichkeitsstufen. Wichtige Hauptverkehrsstraßen und die Brücken Potsdams haben Priorität und werden bei Eis und Schnee zuerst frei geräumt und bestreut. Danach folgen nach einem zwischen der Stadt und der STEP abgestimmten Tourenplan die Straßen der unterschiedlichen Reinigungsklassen (Reinigungsklasse 1 bis 5).

Bei Anliegerstraßen in der Reinigungsklasse 6 ist der Winterdienst für die Fahrbahn auf die Anlieger übertragen. An Fahrbahnübergängen, wie Ampeln, Fußgängerüberwegen, Fußgängerinseln und Straßeneinmündungen, muss die Fahrbahn in Verlängerung der Gehwege geräumt und gestreut werden.

Auf den Gehwegen vor dem Grundstück müssen Anlieger und Eigentümer den Winterdienst selbständig durchzuführen. Kann das Räumen und Streuen aufgrund von Berufstätigkeit, Urlaub oder sonstiger Einschränkungen nicht oder nur unzureichend selbst ausgeführt werden, ist durch die Anlieger sicher zu stellen, dass andere Personen oder Dienstleister diese Aufgabe übernehmen. Die Gehwege müssen in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite, mindestens jedoch auf einer Breite von 1,50 m entlang des Grundstückes geräumt werden.

Der Schnee sollte dabei nicht auf die Fahrbahn oder den Radweg, sondern möglichst an den Gehwegrand geräumt werden. Dort wo kein Gehweg vorhanden ist, ist der Fahrbahnrand schnee- und eisfrei zu halten. Auch kombinierte Geh- und Radwege und Zugänge zu Haltestellen fallen in die Zuständigkeit der Anlieger. Viele Wege in öffentlichen Parks, Grünanlagen und auf Spielplätzen werden aus Kostengründen weder geräumt noch gestreut. Beim winterlichen Spaziergang ist hier also besondere Vorsicht geboten!

Für Anfragen und Hinweise steht die Winterdienst-Hotline der STEP per E-Mail (winterdienst@step-potsdam.de) und unter 0331 – 661 71 71 zur Verfügung. Hinweise zu diesem Thema und zu den Anliegerpflichten finden Sie auch unter www.potsdam.de/winterdienst.

Quelle: Pressemitteilung der LHP, 11. Januar 2017